• Rürup-Rente

    BasisRente (Rürup-Rente)

    • Staatlich gefördert
    • Hohe Steuerersparnis beim Ansparen und erst nachgelagerte Besteuerung
    • Garantierte Rente bis ans Lebensende

Ihre BasisRente (Rürup-Rente) für die Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist eine entscheidende Maßnahme, damit Sie auch im Ruhestand Ihre gewohnte Lebensqualität beibehalten können. Vor allem Selbstständige, Freiberufler oder Beamte sollten sich vorsorglich privat um ihre Rente kümmern, wenn sie nicht in die Deutsche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen.
Die BasisRente (Rürup-Rente) ist staatlich gefördert, bietet attraktive Steuervorteile und muss erst nachgelagert besteuert werden – egal ob Sie chancenorientiert investieren oder viel Wert auf finanzielle Sicherheit legen.

Starke Gründe für die BasisRente (Rürup-Rente)

  • Zukunftsvorsorge und mögliche Steuervorteile in einem
  • Hohe Flexibilität und große Tarifauswahl (indexorientierte und fondsgebundene Varianten)
  • Attraktiv für Selbstständige und Freiberufler, Beamte sowie besserverdienende Arbeitnehmer
  • Beiträge in der Ansparphase als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar und Renten unterliegen erst der nachgelagerten Besteuerung
  • Auf Wunsch Hinterbliebenen-Vorsorge und Schutz bei Berufsunfähigkeit
Das ist eine Infografik mit Produktüberblick zum Thema Rentenversicherung

Lebenslange monatliche Rente

Die staatlich geförderte Basisrente bietet Ihnen Sicherheit durch eine lebenslange Rente.

Flexibel, nicht nur bei der Einzahlung

Die Anlagestrategie können Sie frei wählen, z.B. in Investmentfonds, welche in hohem Maße ökologische und soziale Ziele verfolgen.

Mehr Flexibilität >

Pfändungs- und Bürgergeld sicher

Ihr angesammeltes Kapital ist Bürgergeld-sicher sowie vor Pfändung und Insolvenz geschützt.

Erste Wahl für Selbstständige

Die Beiträge zur BasisRente sind steuerlich absetzbar und führen zu hohen Steuerrückzahlungen.

Jährlich steigende Förderung

Die Beiträge können seit dem Jahr 2023 vollständig bis zu den Förderhöchstgrenzen steuermindernd geltend gemacht werden und können zu hohen Steuerrückzahlungen führen. Die BasisRente muss erst nachgelagert besteuert werden.

Steuerfrei in der Ansparphase

Zu versteuern sind erst die ausbezahlten Renten. Ein klarer Vorteil: Denn im Alter ist Ihr Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als während der aktiven Berufszeit.

Ihr nächster Schritt

Gestalten Sie die BasisRente (Rürup-Rente) im Hinblick auf attraktive Rendite-Chancen nach Ihren Bedürfnissen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.

BasisRente NachhaltigkeitInvest: Renditestark und nachhaltiger Fokus

Investieren Sie im Rahmen der BasisRente NachhaltigkeitInvest Ihr Geld flexibel und chancenreich in Deka Investmentfonds. So können Sie ganz entspannt Ihrem Lebensabend entgegensehen.
Alles im grünen Bereich
  • Individuelle Vorsorge mit gutem Gewissen
  • Anlage ausschließlich in Investmentfonds, die in hohem Maße ökologische und soziale Ziele verfolgen
  • Kostenfreie Änderung der gewählten Anlage
  • Maximale Nutzung der Ertragschancen des Kapitalmarkts
BasisRente NachhaltigkeitInvest

Anlegen mit gutem Gewissen

Entscheiden Sie sich für eine renditestarke Altersvorsorge, mit der Sie mit gutem Gewissen Vermögen aufbauen können.

Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen

Investmentfonds, die in hohem Maße ökologische und soziale Ziele berücksichtigen oder sogar verfolgen.

Starke Partner

Mit der DekaBank haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

BasisRente FlexInvest: Renditestark und flexibel

Für alle, die bei ihrer Zukunftsvorsorge zu 100 Prozent investmentorientiert anlegen wollen. Mit der renditeorientierten Rentenversicherung profitieren Sie maximal von den Chancen des Kapitalmarkts.
BasisRente FlexInvest

Jede Menge Chancen mitnehmen

Sie können schon mit kleinen monatlichen Beiträgen in hohem Maße an den Chancen des Kapitalmarkts partizipieren und ein ansehnliches Vermögen erzielen.

Renditeoptimierte Kapitalanlage (ROK)

Wählen Sie zwischen der ROK Zukunft, ROK Chance (global investierende Aktien-Strategie) und der ROK Klassik (global investierende Multi-Asset-Strategie).

Mehr Erfahren >

Hochwertige Fondsauswahl

Sie haben die Wahl zwischen einem breiten Angebot ausgewählter Einzelfonds, der renditeoptimierten Kapitalanlage (ROK) oder dem VK MSCI World.

BasisRente FlexVario: Chancenreich und individuell

Die Rentenversicherung ist flexibel genug, um sich allen Lebenssituationen anzupassen. Je nach Ihrem Sicherheitsempfinden können Sie Ihre Chancen auf Rendite selbst bestimmen.
BasisRente FlexVario

Hochwertige Fondsauswahl

Sie haben die Wahl zwischen einem breiten Angebot ausgewählter Einzelfonds oder der renditeoptimierten Kapitalanlage (ROK) oder VK MSCI World.

Teilertragssicherung

Sie profitieren von guten Kapitalmarktentwicklungen und sind zum Ende der Laufzeit vor Börsenrückgängen geschützt.

Individuelles Chance-Profil

Sie können aus verschiedenen Chance-Profilen wählen – je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis.

BasisRente WachstumGarant (Basic): Dividendenstark und sicher

Investieren Sie Ihre Beiträge chancenreich – mit Netz und doppeltem Boden. Mit der indexorientierten Kapitalanlage (IOK2) sind Sie an der Wertentwicklung der dividendenstärksten Unternehmen der Welt beteiligt.
BasisRente WachstumGarant

Indexorientierte Kapitalanlage (IOK2)

Profitieren Sie vom Erfolg der dividendenstärksten Unternehmen der Welt.

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Lock-in

Zehn Prozent des monatlichen Wertzuwachses der IOK2 werden unwiderruflich gesichert und sind Ihnen zum geplanten Rentenbeginn garantiert.

Hohe Sicherheit

Zum Rentenbeginn sind Ihnen wahlweise mindestens 90 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge – plus laufende Überschüsse garantiert.

Ihr nächster Schritt

Gestalten Sie die BasisRente (Rürup-Rente) in Hinblick auf attraktive Rendite-Chancen nach Ihren Bedürfnissen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.

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Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen gehört zu unserem Selbstverständnis als ein regional verwurzeltes Unternehmen. Daher wird auch der Faktor Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung berücksichtigt. Wie genau dies erfolgt, erfahren Sie im Rahmen der Informationen gemäß der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.

Mehr zur Transparenzverordnung-Versicherungsvermittlung

Mehr zur Nachhaltigkeitsstrategie Feuersozietät Berlin Brandenburg

FAQ | Rürup-Rente - Unsere staatlich geförderte BasisRente

Für wen ist die BasisRente (Rürup-Rente) sinnvoll?
  • Die BasisRente als private Altersvorsorge eignet sich grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen, die ein regelmäßiges Einkommen haben und nicht in die Deutsche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen. Das können Selbstständige, Beamte oder Angestellte sein.

    Wegen ihrer Steuervorteile ist die BasisRente vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast empfehlenswert.

    Die BasisRente als private Altersvorsorge eignet sich grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen, die ein regelmäßiges Einkommen haben und nicht in die Deutsche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen. Das können Selbstständige, Beamte oder Angestellte sein.

    Wegen ihrer Steuervorteile ist die BasisRente vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast empfehlenswert.

Ist die Rürup-Rente staatlich gefördert?
  • Ja, der Staat fördert die Rürup-Rente (unsere BasisRente) über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge in der Ansparphase. Die Rürup-Rente kann somit zu hohen Steuerrückzahlungen führen. Ein klarer Vorteil. Bitte beachten: Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

    Ja, der Staat fördert die Rürup-Rente (unsere BasisRente) über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge in der Ansparphase. Die Rürup-Rente kann somit zu hohen Steuerrückzahlungen führen. Ein klarer Vorteil. Bitte beachten: Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Wie wird die BasisRente (Rürup-Rente) besteuert?
  • In der Ansparphase können die Beiträge vollständig bis zu den Förderhöchstbeträgen steuerlich als Sonderausgabenabzug über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Alleinstehende gilt in 2026 ein Förderhöchstbetrag von 30.826 € und für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner 61.652 €.

    Bei der Auszahlung der Rente ist ein Anteil von 84% der Rente steuerpflichtig. Der Steuersatz steigt hierbei jedes Jahr um 0,5%, sodass erst 2058 die gesamte Auszahlung steuerpflichtig wird.

    In der Ansparphase können die Beiträge vollständig bis zu den Förderhöchstbeträgen steuerlich als Sonderausgabenabzug über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Alleinstehende gilt in 2026 ein Förderhöchstbetrag von 30.826 € und für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner 61.652 €.

    Bei der Auszahlung der Rente ist ein Anteil von 84% der Rente steuerpflichtig. Der Steuersatz steigt hierbei jedes Jahr um 0,5%, sodass erst 2058 die gesamte Auszahlung steuerpflichtig wird.

Was ist der Höchstbeitrag für unsere BasisRente?
  • Der Höchstbeitrag ist der maximal förderfähige Betrag, der steuermindernd geltend gemacht werden kann. Der förderfähige Höchstbeitrag liegt 2026 für Alleinstehende bei 30.826 € und für Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften bei 61.652 €.

    Der Höchstbeitrag ist der maximal förderfähige Betrag, der steuermindernd geltend gemacht werden kann. Der förderfähige Höchstbeitrag liegt 2026 für Alleinstehende bei 30.826 € und für Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften bei 61.652 €.

Wie berechnet sich der maximal steuerlich geförderte Beitrag?
  • Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag umfasst nicht nur Ihre Beiträge zur Rürup-Rente selbst. Auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse werden angerechnet.

    Das heißt: Um zu ermitteln, wie viel Sie steuerlich begünstigt in Ihre Rürup-Rente einzahlen können, ziehen Sie zuvor geleistete Vorsorgebeiträge – etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung – vom Förderhöchstbetrag ab. Nur der verbleibende Betrag kann noch voll für die Rürup-Rente genutzt werden.

    Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag umfasst nicht nur Ihre Beiträge zur Rürup-Rente selbst. Auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse werden angerechnet.

    Das heißt: Um zu ermitteln, wie viel Sie steuerlich begünstigt in Ihre Rürup-Rente einzahlen können, ziehen Sie zuvor geleistete Vorsorgebeiträge – etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung – vom Förderhöchstbetrag ab. Nur der verbleibende Betrag kann noch voll für die Rürup-Rente genutzt werden.

Wie funktioniert die BasisRente (Rürup-Rente)?
  • Die BasisRente (Rürup-Rente) ist ein Produkt zur privaten Altersvorsorge und eine Alternative zur Riester Rente. Sie basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung.

    Die BasisRente (Rürup-Rente) können Sie als indexorientierte oder fondsgebundene Rentenversicherung abschließen, bei der die Beiträge monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung getätigt werden können. Neben diesen Formen bieten wir auch eine sofortbeginnende Rente an. Unsere große Tarifauswahl bietet für jedes Sicherheitsbedürfnis die richtige Versicherung – auch Mischformen sind möglich:

    ✓ Indexorientierte Basisrente: WachstumGarant (Basic)

    ✓ Fondsgebundene Basisrente: NachhaltigkeitInvest, FlexInvest, FlexVario

    ✓ Sofort BasisRente

    Bei jedem der Produkte ist eine lebenslange Rentenzahlung und ein flexibler Rentenbeginn (außer bei Sofort BasisRente) garantiert: Denn Sie entscheiden, in welchem Lebensjahr Ihre Rente starten soll (zwischen 62 und 85 Jahren).

    Die BasisRente (Rürup-Rente) ist ein Produkt zur privaten Altersvorsorge und eine Alternative zur Riester Rente. Sie basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung.

    Die BasisRente (Rürup-Rente) können Sie als indexorientierte oder fondsgebundene Rentenversicherung abschließen, bei der die Beiträge monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung getätigt werden können. Neben diesen Formen bieten wir auch eine sofortbeginnende Rente an. Unsere große Tarifauswahl bietet für jedes Sicherheitsbedürfnis die richtige Versicherung – auch Mischformen sind möglich:

    ✓ Indexorientierte Basisrente: WachstumGarant (Basic)

    ✓ Fondsgebundene Basisrente: NachhaltigkeitInvest, FlexInvest, FlexVario

    ✓ Sofort BasisRente

    Bei jedem der Produkte ist eine lebenslange Rentenzahlung und ein flexibler Rentenbeginn (außer bei Sofort BasisRente) garantiert: Denn Sie entscheiden, in welchem Lebensjahr Ihre Rente starten soll (zwischen 62 und 85 Jahren).

Was passiert mit der BasisRente (Rürup-Rente) im Todesfall?
  • Die Rürup-Rente ist in erster Linie auf die eigene Altersvorsorge ausgerichtet. Ohne zusätzliche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital im Todesfall.

    Mit einem Hinterbliebenenschutz können Sie jedoch vorsorgen: Wenn Sie es wünschen, wird das vorhandene Guthaben im Todesfall in eine lebenslange Rente für Ihre Hinterbliebenen umgewandelt – etwa für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen oder kindergeldberechtigte Kinder.

    So bleibt Ihre Vorsorge auch im Ernstfall für Menschen, die Ihnen wichtig sind, erhalten.

    Die Rürup-Rente ist in erster Linie auf die eigene Altersvorsorge ausgerichtet. Ohne zusätzliche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital im Todesfall.

    Mit einem Hinterbliebenenschutz können Sie jedoch vorsorgen: Wenn Sie es wünschen, wird das vorhandene Guthaben im Todesfall in eine lebenslange Rente für Ihre Hinterbliebenen umgewandelt – etwa für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen oder kindergeldberechtigte Kinder.

    So bleibt Ihre Vorsorge auch im Ernstfall für Menschen, die Ihnen wichtig sind, erhalten.

Ist die Rürup-Rente vererbbar?
  • Grundsätzlich nein – die Rürup-Rente ist nicht frei vererbbar.
    Sie dient ausschließlich der eigenen Altersvorsorge und darf daher nicht an Dritte ausgezahlt werden, etwa in Form eines einmaligen Erbes.

    Aber es gibt Ausnahmen:
    Sie können im Vertrag eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbaren. Dann erhalten Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen sowie kindergeldberechtigte Kinder im Todesfall eine monatliche Rente aus dem vorhandenen Guthaben.

    Wichtig: Ohne eine solche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital bei Tod der versicherten Person.

    Grundsätzlich nein – die Rürup-Rente ist nicht frei vererbbar.
    Sie dient ausschließlich der eigenen Altersvorsorge und darf daher nicht an Dritte ausgezahlt werden, etwa in Form eines einmaligen Erbes.

    Aber es gibt Ausnahmen:
    Sie können im Vertrag eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbaren. Dann erhalten Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen sowie kindergeldberechtigte Kinder im Todesfall eine monatliche Rente aus dem vorhandenen Guthaben.

    Wichtig: Ohne eine solche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital bei Tod der versicherten Person.

Was passiert mit der BasisRente bei Berufsunfähigkeit?
  • Wenn Sie Ihre BasisRente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, sind Sie auch im Ernstfall abgesichert: Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beiträge für Ihre Altersvorsorge, sodass der Aufbau Ihrer Rente lückenlos weiterläuft. Zusätzlich erhalten Sie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die Ihr wegfallendes Einkommen auffängt.

    Gut zu wissen: Die Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz sind ebenfalls steuerlich absetzbar – und damit doppelt sinnvoll.

    Wenn Sie Ihre BasisRente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, sind Sie auch im Ernstfall abgesichert: Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beiträge für Ihre Altersvorsorge, sodass der Aufbau Ihrer Rente lückenlos weiterläuft. Zusätzlich erhalten Sie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die Ihr wegfallendes Einkommen auffängt.

    Gut zu wissen: Die Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz sind ebenfalls steuerlich absetzbar – und damit doppelt sinnvoll.

Was ist, wenn Sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen?
  • Für Beamte und Beamtinnen sowie für Personen mit einem vergleichbaren Versorgungsanspruch gelten bei der Rürup-Rente  besondere Regelungen. Dazu zählen unter anderem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer*innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits eine betrieblich organisierte Altersversorgung erhalten oder erwerben.

    Da in diesen Fällen die steuerliche Behandlung und die förderfähigen Beiträge abweichen können, ist eine individuelle Prüfung Ihrer persönlichen Situation notwendig.

    Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, empfehlen wir Ihnen, sich von uns persönlich beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre BasisRente optimal auf Ihre Voraussetzungen abgestimmt ist.

    Für Beamte und Beamtinnen sowie für Personen mit einem vergleichbaren Versorgungsanspruch gelten bei der Rürup-Rente  besondere Regelungen. Dazu zählen unter anderem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer*innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits eine betrieblich organisierte Altersversorgung erhalten oder erwerben.

    Da in diesen Fällen die steuerliche Behandlung und die förderfähigen Beiträge abweichen können, ist eine individuelle Prüfung Ihrer persönlichen Situation notwendig.

    Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, empfehlen wir Ihnen, sich von uns persönlich beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre BasisRente optimal auf Ihre Voraussetzungen abgestimmt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente?
  • Beide Rentenmodelle verfolgen das Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken, doch sie unterscheiden sich deutlich in ihrer Ausgestaltung und Zielgruppe:

    • Die Rürup-Rente bietet eine steuerliche Entlastung für Vorsorgesparer*innen in der Ansparphase. Im Jahr  2026 können Alleinstehende bis zu  30.826 € und gemeinsam veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner*innen bis zu  61.652 € als Sonderausgaben absetzen. Dabei werden auch gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge sowie Beiträge an Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse berücksichtigt.
    • Die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine staatlich geförderte private Altersversorgung aufbauen möchten. Aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte, rentennahe Jahrgänge sowie Rentner ist die Rürup-Rente als steuerlich vorteilhafter Zukunftsvorsorgebaustein höchst attraktiv.
    • Die Riester-Rente hingegen arbeitet mit einem Zulagensystem: Sie erhalten jährliche staatliche Zulagen – beispielsweise für sich selbst und Ihre Kinder – und können darüber hinaus Beiträge bis zu 2.100 € jährlich steuerlich geltend machen.
    • Die Riester-Rente eignet sich unter anderem für Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende – wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Eltern und Kindererziehende, Beamte, Wehrdienstleistende und Freiwilligendienstleistende, Arbeitslose und Arbeitssuchende. Besonders interessant ist sie für Familien mit Kindern und für alle, die noch finanziell Puffer für Altersvorsorge-Aufwendungen haben.

    Beide Modelle unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, sind jedoch  auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten. Welche Lösung besser zu Ihnen passt, klären Sie am besten im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

    Beide Rentenmodelle verfolgen das Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken, doch sie unterscheiden sich deutlich in ihrer Ausgestaltung und Zielgruppe:

    • Die Rürup-Rente bietet eine steuerliche Entlastung für Vorsorgesparer*innen in der Ansparphase. Im Jahr  2026 können Alleinstehende bis zu  30.826 € und gemeinsam veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner*innen bis zu  61.652 € als Sonderausgaben absetzen. Dabei werden auch gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge sowie Beiträge an Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse berücksichtigt.
    • Die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine staatlich geförderte private Altersversorgung aufbauen möchten. Aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte, rentennahe Jahrgänge sowie Rentner ist die Rürup-Rente als steuerlich vorteilhafter Zukunftsvorsorgebaustein höchst attraktiv.
    • Die Riester-Rente hingegen arbeitet mit einem Zulagensystem: Sie erhalten jährliche staatliche Zulagen – beispielsweise für sich selbst und Ihre Kinder – und können darüber hinaus Beiträge bis zu 2.100 € jährlich steuerlich geltend machen.
    • Die Riester-Rente eignet sich unter anderem für Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende – wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Eltern und Kindererziehende, Beamte, Wehrdienstleistende und Freiwilligendienstleistende, Arbeitslose und Arbeitssuchende. Besonders interessant ist sie für Familien mit Kindern und für alle, die noch finanziell Puffer für Altersvorsorge-Aufwendungen haben.

    Beide Modelle unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, sind jedoch  auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten. Welche Lösung besser zu Ihnen passt, klären Sie am besten im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Kann man sich die Rürup-Rente auszahlen lassen?
  • Nein, eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente grundsätzlich nicht möglich.
    Die Rürup-Rente ist gesetzlich so geregelt, dass das angesparte Kapital ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt wird. Eine einmalige Auszahlung – etwa bei Rentenbeginn – wie bei anderen privaten Vorsorgeprodukten, ist nicht vorgesehen.

    Der Vorteil: Sie erhalten ein dauerhaftes Einkommen im Ruhestand, das nicht aufgebraucht werden kann – unabhängig davon, wie alt Sie werden.

    Eine Ausnahme bildet die Hinterbliebenenabsicherung: Stirbt die versicherte Person, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rentenzahlung an Ehepartner*in oder kindergeldberechtigte Kinder erfolgen – aber auch hier nicht als Einmalbetrag, sondern nur als Rente.

    Nein, eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente grundsätzlich nicht möglich.
    Die Rürup-Rente ist gesetzlich so geregelt, dass das angesparte Kapital ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt wird. Eine einmalige Auszahlung – etwa bei Rentenbeginn – wie bei anderen privaten Vorsorgeprodukten, ist nicht vorgesehen.

    Der Vorteil: Sie erhalten ein dauerhaftes Einkommen im Ruhestand, das nicht aufgebraucht werden kann – unabhängig davon, wie alt Sie werden.

    Eine Ausnahme bildet die Hinterbliebenenabsicherung: Stirbt die versicherte Person, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rentenzahlung an Ehepartner*in oder kindergeldberechtigte Kinder erfolgen – aber auch hier nicht als Einmalbetrag, sondern nur als Rente.

Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?
  • Die Rürup-Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung – das bedeutet: Die Beiträge sind während der Ansparphase steuerlich begünstigt, die spätere Rente wird im Alter dann versteuert.

    Allerdings greift eine Übergangsregelung, die eine schrittweise Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils vorsiehtund sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Für Neurentner*innen im Jahr 2026  liegt dieser bei 84 %. Das bedeutet: Von einer monatlichen Rente in Höhe von 1.000 € müssen 840 € versteuert werden, abhängig vom persönlichen Steuersatz.

    Der verbleibende Betrag – in diesem Fall  160 € – wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt dauerhaft steuerfrei. Wichtig: Dieser Freibetrag bleibt konstant, selbst wenn sich Ihre Rente später erhöht.

    Die Rürup-Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung – das bedeutet: Die Beiträge sind während der Ansparphase steuerlich begünstigt, die spätere Rente wird im Alter dann versteuert.

    Allerdings greift eine Übergangsregelung, die eine schrittweise Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils vorsiehtund sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Für Neurentner*innen im Jahr 2026  liegt dieser bei 84 %. Das bedeutet: Von einer monatlichen Rente in Höhe von 1.000 € müssen 840 € versteuert werden, abhängig vom persönlichen Steuersatz.

    Der verbleibende Betrag – in diesem Fall  160 € – wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt dauerhaft steuerfrei. Wichtig: Dieser Freibetrag bleibt konstant, selbst wenn sich Ihre Rente später erhöht.

Werden auf die Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig?
  • Ob auf Ihre Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entfallen, hängt davon ab, wie Sie krankenversichert sind:

    • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen keine Beiträge auf ihre Rürup-Rente.
    • Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen dagegen Beiträge auf die ausgezahlte Rente leisten, da sie grundsätzlich auf alle Einkünfte erhoben werden.

    Dabei gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr  2026 bei 5.812,50 € monatlich bzw. 69.750 € im Jahr liegt. Nur bis zu dieser Grenze werden Beiträge fällig.

    Wenn Sie privat kranken- und pflegeversichert sind, bleibt Ihre Rürup-Rente bei der Beitragsberechnung außen vor. In diesem Fall richtet sich die Höhe Ihrer Beiträge ausschließlich nach dem Tarif Ihres privaten Versicherungsvertrags.

    Ob auf Ihre Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entfallen, hängt davon ab, wie Sie krankenversichert sind:

    • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen keine Beiträge auf ihre Rürup-Rente.
    • Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen dagegen Beiträge auf die ausgezahlte Rente leisten, da sie grundsätzlich auf alle Einkünfte erhoben werden.

    Dabei gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr  2026 bei 5.812,50 € monatlich bzw. 69.750 € im Jahr liegt. Nur bis zu dieser Grenze werden Beiträge fällig.

    Wenn Sie privat kranken- und pflegeversichert sind, bleibt Ihre Rürup-Rente bei der Beitragsberechnung außen vor. In diesem Fall richtet sich die Höhe Ihrer Beiträge ausschließlich nach dem Tarif Ihres privaten Versicherungsvertrags.

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