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Unser Bauherren-Rechtsschutz

Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Unser Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem erfahrenen Anwalt telefonisch klären möchten.

Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen Sicherheit in rechtlichen Belangen bei:

  • Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
  • Um- und Ausbau
  • Sanierung
Ihr Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten.

Unser Rechts­schutz­versicherer ist die ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht.
MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
+49 211 529-5555

Was leistet der Bauherren-Rechtsschutz?

Planungsfehler beim Bau können erhebliche Schäden am Bauwerk und hohe Kosten verursachen. Und auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass Ihr Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen einen optimalen Schutz bei Bau, Kauf und Sanierung Ihrer Immobilie.

Beispiel: Die teure Planung

Schon vor der Finanz­ier­ung Ihres Ein­familien­hauses bei Ihrem Finanz­ier­ungs­partner be­auf­tragen Sie einen Archi­tekten mit der Plan­ung des Bau­objekts. Er über­sieht, dass der Bau­grund nicht aus­reichend trag­fähig ist. Als Ihr Haus fertig­gestellt ist, können Sie es nicht be­ziehen, da es wegen der Boden­be­schaffen­heit umfang­reiche Mängel auf­weist. Der Schaden be­trägt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrem Archi­tekten, der auch mit der Be­auf­sichti­gung der Bau­arbeiten beauf­tragt war, er­setzt haben.

Beispiel: Der verschimmelte Dachstuhl

Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.

Beispiel: Der mangelhafte Neubau

Innerhalb eines Jahres nach Errichtung Ihres Einfamilienhauses stellt sich heraus, dass die Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben. Zudem wurde die Wärmedämmung man­gelhaft erstellt. Als Sie verlangen, die Schä­den zu beheben, weist die Baufirma jede Verantwortung von sich. Laut Gutachten soll die Sanierung der Wände inkl. Wärmedämmung 110.000 € kosten. Sie sehen sich gezwungen, Ihren Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.

Unsere Bauherren-Rechtsschutz-Leistungen im Überblick

Wer oder was ist versichert?

Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
  • Eigentumswohnung
  • Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
  • Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Ferienwohnung bzw. -haus
Versicherte Personen
  • Versicherungsnehmer als Bauherr oder Käufer

Was wird gezahlt?

Ihr Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbar­ten Versicherungssumme für:
  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Mediation (auf Wunsch)
  • Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.

Vertragsbedingungen

  • Versicherter Zeitraum: fünf Jahre
  • Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall
  • keine Wartezeit
  • Selbstbeteiligung: wahlweise 250€*/400€ oder 850€*/1000€
  • Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist

Was ist zu beachten?

  • Der Bauherren-Rechtsschutz ist bei Ihrem Berater erhältlich und nur in Verbindung mit einer Finanzierung oder mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:

    - Bauleistungsversicherung
    - integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung)
    - Bauherren-Haftpflichtversicherung
    - Bauhelfer-Unfallversicherung
    - Rundum-Schutz für Hauseigentümer
  • Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn** der Bau- bzw. Sanierungs­maßnahmen liegen
  • Bei Kauf eines Neubaus vom Bauträger muss der Versicherungsbeginn vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages liegen.
  • Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst genutzt oder vermietet) mit bis zu vier Wohneinheiten.
  • Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen.
  • Die Bau-/Kaufsumme darf bis zu 2 Mio. € betragen.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung***– auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig!
  • Anwaltsempfehlung
    Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe.
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT em­pfoh­lene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!

Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

*Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
**Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer selbst oder einem vom Versicherungs­nehmer beauftragten Dritten durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spaten­stich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdich­ten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrund­stücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).
*** Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

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