-
Unser Schutzschirm für Ihr Zweirad
Mopedversicherung
- Umfassender Schadenersatz – bis zu 100 Mio. €
- Versicherungskennzeichen ab 42,90 €*
- Online abschließen – Kennzeichen per Post erhalten
Mopedversicherung – Versicherungskennzeichen schon ab 42,90 €
Freiheit, gute Laune und Flexibilität: Das bietet Ihnen Ihr Roller, Moped oder Mofa. Gut, wenn Ihre Versicherung das auch kann. Die Mopedversicherung der Feuersozietät Berlin Brandenburg leistet dann, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum im Verkehr Schaden zufügen.
Mit einer Teilkasko sind Sie sogar noch besser abgesichert, etwa bei Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Kurzschluss. Bleiben Sie sicher unterwegs – mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg!
*Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.
Eine Haftpflicht für den Roller ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer freiwilligen Teilkasko, die Schäden an Ihrem Fahrzeug absichert.
Unsere Empfehlung
Haftpflicht
Kombi-Schutz
Haftpflicht inkl. Teilkasko
100 Mio. Euro Deckungssumme
InfoJemand anderem einen Schaden zuzufügen, ist besonders unangenehm. Wir leisten bis zu 100 Millionen Euro bzw. 15 Millionen Euro pro Person wenn, Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, reine Vermögensschäden verursacht werden. Übrigens: Passiert beim Auf- oder Absteigen sowie Be- und Entladen ein Schaden oder Unfall, so sind Sie ebenfalls versichert.
Brand und Explosion
InfoWenn Sie Teilkasko gewählt haben, sind Brand und Explosion versichert. Außer Schmor- und Sengschäden, denn die gelten nicht als Brand.
Diebstahl und Raub
InfoEgal ob Berlin oder Brandenburg: Gestohlen wird immer und überall. Im Fall, dass jemand Ihr geliebtes Rad mitnimmt, ersetzen wir Ihnen den Schaden.
Schäden durch Naturgewalten
InfoVersichert sind mit Teilkasko Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und sogar Vulkanausbrüche.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
InfoMit Teilkasko sind Zusammenstöße mit allen Tieren versichert. Voraussetzung ist, dass Sie fahren und nicht stehen. Lackschäden werden nur dann erstattet, wenn durch den Zusammenstoß noch mehr beschädigt wurde.
Schäden an der Verkabelung
InfoIhr Schutz für Kabelschäden durch Kurzschluss und Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten wie Lichtmaschine, Batterie und Anlasser sind bis 1.500 € versichert.
Glasbruch am Fahrzeug
InfoMit Teilkasko ist nahezu alles an Glas an Ihrem Fahrzeug versichert: Windschutzscheibe, Glasdach, Spiegel sowie Blinker- und Scheinwerfergläser. Auch das Glas der Rückleuchte. Folgeschäden sind nicht versichert.
Selbstbeteiligungsoption (mit 150€)
InfoEine Selbstbeteiligung bringt Ihnen eine Beitrags-Ersparnis. Dafür bezahlen Sie aber pro Schadensfall die vereinbarte Selbstbeteiligung – 150 Euro – aus eigener Tasche.
Gemeinsam zu Ihrer neuen Roller- und Mopedversicherung – jetzt absichern!
Warum ist die Mopedversicherung in Berlin und Brandenburg so wichtig?
Mal angenommen, im Kino auf dem Ku’damm läuft heute Abend der neuste Blockbuster. Das Wetter ist schön, auf den ÖPNV kein Verlass. Darum düsen Sie mit dem Roller in die City. Der Plan ist aufgegangen und der Film hat sich gelohnt. Doch als Sie das Kino verlassen, steht Ihr ordnungsgemäß abgestellter Scooter nicht mehr an seinem Platz. Schade, dass Sie jetzt doch auf die BVG angewiesen sind. Gut aber, dass Sie eine Teilkasko abgeschlossen haben: Die Versicherung kommt nämlich im Falle eines Diebstahls für den Schaden auf.
Anderes Szenario: Sie sind mit dem E-Scooter unterwegs von Ihrer Wohnung in Potsdam zum Waldbad am Templiner See. Plötzlich überquert ein junger Mann die Straße, um den Bus noch zu erwischen. Sie versuchen schnell auszuweichen, doch ein Zusammenstoß ist unvermeidbar. Zum Glück wird niemand verletzt, aber Laptop und Smartphone des Fußgängers sind nicht mehr zu retten. Klar, der Schock sitzt tief. Doch den Sachschaden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Versicherungspflicht für Roller, Mopeds & Co: Welche Fahrzeuge brauchen Versicherungskennzeichen?
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss das Fahrzeug nicht in jedem Fall anmelden, eine Versicherungspflicht besteht jedoch. Bei Kleinkrafträdern wie Rollern, Mofas oder Mopeds reicht das Versicherungskennzeichen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung aus.
Nach den Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) § 52 sind Versicherungskennzeichen für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben.
-
- Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas und Roller bis 50 ccm und/oder 4 kW
- E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h
- Krankenfahrstühle mit Motor
- dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und/oder 4 kW
- vierrädrige Fahrzeuge wie Quads oder Microcars maximal 6 kW
Auf den Straßen sind zunehmend sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge unterwegs, die nach § 56 FZV ebenfalls mit einer Versicherungsplakette versehen sein müssen:
- E-Scooter ohne Sitzplatz bis 20 km/h
- Segways bis 20 km/h
Mopeds und Roller bis 50 ccm sind zulassungsfrei, Sie bekommen Ihr Kennzeichen also nicht bei der Zulassungsstelle. Das gilt auch für E-Bikes und Kleinfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit.
Ihr Versicherungskennzeichen bzw. Ihre Versicherungsplakette bekommen Sie nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung direkt per Post. Auf Wunsch bestellen Sie das Kennzeichen bei Ihrem Versicherungsberater und holen es dort ab.
- Höchstgeschwindigkeit
- vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
- Herstellername
- ID-Nummer (Fahrgestellnummer)
Mopedversicherung: Was ist versichert, was ist nicht versichert
Schäden, die Dritte durch das versicherte Fahrzeug erleiden | Bei Haftpflicht ohne Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug |
Regulierung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen | Bei Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus |
Bei Teilkasko: Schadenersatz am eigenen Fahrzeug z. B. durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch | Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden an der Ladung des Zweirads |
- Was kostet die Mopedversicherung?
-
-
Die jährlichen Kosten der Roller- bzw. Mopedversicherung ergeben sich aus Ihrem gewählten Versicherungsschutz und dem Alter der Fahrenden. Bei der Feuersozietät Berlin Brandenburg bekommen Sie das Versicherungskennzeichen beispielsweise schon ab 42,90 € jährlich. Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer Teilkasko, für die weitere Kosten anfallen.
-
- Von wann bis wann gilt die Mopedversicherung?
-
-
Das Verkehrsjahr der Mopedversicherung startet jedes Jahr ab dem 1. März, das Versicherungskennzeichen ist dann jeweils bis zum Ende Februar des folgenden Jahres gültig. Schließen Sie die Mopedversicherung nach dem 1. März ab, besteht der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn und gilt bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres – je nachdem, wann die Versicherung startet. Sie bezahlen in diesem Fall nur einen anteiligen Beitrag.
-
- Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
-
-
Nein, Ihre Mopedversicherung verlängert sich nicht automatisch. Diese Absicherung nennt sich „Verfallspolice“. Damit Sie jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen für Ihren Roller bekommen, ist der Abschluss einer neuen Versicherung nötig.
-
- Wer darf das versicherte Moped fahren?
-
-
Jede*r, der bzw. die eine gültige Fahrerlaubnis hat, darf mit dem Roller unterwegs sein. Wichtig ist, dass die Person über das entsprechende Alter verfügt, für das die Versicherung abgeschlossen wurde. Entscheidend ist das vor allem bei Personen unter 23 Jahren. Gilt die Versicherungspolice für einen Personenkreis über 23 Jahren, sind jüngere Fahrer*innen nicht abgesichert.
-
- Welche Farbe hat das Rollerkennzeichen in diesem Jahr?
-
-
Damit auf einen Blick zu erkennen ist, ob ein Mofa oder Roller haftpflichtversichert ist, wechselt die Farbe der Kennzeichen und Plaketten in jedem Jahr. Vorgesehen sind folgende Schriftfarben: Grün ab dem 1. März 2025, schwarz ab dem 1. März 2026 und Blau ab dem 1. März 2027.
-
- Gilt der Versicherungsschutz auch für ein "frisiertes" Mofa?
-
-
Eine technische Änderung am Fahrzeug führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Viele Mofas sind mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als erlaubt unterwegs und wurden unerlaubt „getuned“.Wenn Sie Ihr Fahrzeug „frisieren“, sollten Sie für die Versicherung einige Dinge bedenken: Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt, Sie können jedoch von Ihrer Versicherung in Regress genommen werden. Es kann also passieren, dass nach der Regulierung des Schadens Geld von Ihnen zurückgefordert wird. Die Versicherung kann nach einem solchen Vorfall eine Kündigung aussprechen.
-
- Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
-
-
Die Haftpflicht greift, wenn Sie einen Unfall verursachen, und reguliert Schäden Dritter. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden, sodass die Haftpflicht Sie vor finanziellem Schaden bewahrt.
-
- Was ist in der Teilkasko versichert?
-
-
Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht mit Ihrem Roller unterwegs sind. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem bei folgenden Schäden:
- Diebstahl und Raub
- Brand und Explosion
- Schäden durch Hagel oder Sturm
- Zusammenstöße mit Tieren
- Glasbruch
-
- Wie kann ich meinen Roller gegen Diebstahl versichern?
-
-
Wenn Sie Ihr Moped oder Ihren Roller gegen Diebstahl versichern möchten, ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung erforderlich. Die Teilkasko schließen Sie als Ergänzung der Haftpflichtversicherung ab.
-
- Ich fahre mein Moped erst ab Sommer - sinkt mein Beitrag?
-
-
Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März eines jeden Jahres und endet Ende Februar des folgenden Jahres. Wenn Sie Ihre Versicherung erst später abschließen, zahlen Sie einen anteiligen Beitrag.
-
Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds | 12,2 MB