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Die BasisRente – eine lohnende Investition

Wer im Alter nicht mit leeren Händen da­stehen will, muss selbst vor­sorgen. Für Selbst­ständige gibt es ohne­hin keine staat­lich ga­ran­tier­te Vor­sorge­leist­ung. Doch auch für alle gesetz­lich Ver­sicher­ten gilt: Die Leist­ungen werden von Jahr zu Jahr gekürzt.
Dafür fördert der Staat die Eigen­ver­ant­wort­ung – bei der BasisRente in Form von hohen Steuer­vorteilen.
Probieren Sie es aus und be­rechnen Sie Ihren Steuer­vorteil – ein­fach und schnell.

Ihre persönliche Situation

Der maximal steuer­lich geförder­te BasisRenten-Bei­trag ist ab­hängig davon, wie Sie vom Finanz­amt veran­lagt werden. In der Regel er­gibt sich das aus Ihrem Familien­stand. Die Höhe Ihres Steuer­vorteils er­rechnet sich aus Ihrem zu ver­steuern­den Jahres­ein­kommen und Ihren Jahres­bei­trägen in bereits be­stehen­de Vorsorge­versicher­ungen.
Diese Berechnung ist unverbind­lich und er­hebt keinen An­spruch auf Voll­ständig­keit.
Die Höhe der mög­lichen Steuer­vor­teile basiert auf dem aktuellen Kenntnis­stand und den gültigen Gesetzen mit Stand 01.01.2023. Auch Steuer­vor­teile, die für künftige Jahre aus­ge­wiesen werden, wurden auf dieser Grund­lage er­mittelt. Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzes- und Rechts­lage ändern kann und dass dies Ein­fluss auf die Höhe der Steuer­er­spar­nis haben kann.
Die Steuerersparnis stellt lediglich eine Modell­rechnung unter Berück­sichti­gung der indivi­duellen Ein­gaben dar, da bei der Berech­nung unter anderem vom voraus­sicht­lichen Ein­kommen in der Zukunft aus­ge­gangen wird.
Aufgrund der Modell­haftig­keit unserer Berech­nungen kann es im Verhält­nis zur tat­säch­lichen Steuer­berech­nung zu Ab­weich­ungen kommen. So werden in diesem Modell bei­spiels­weise Bei­träge zur Kranken­versicherung oder die gezahlte Kirchen­steuer bzw. der Soli­dari­täts­zuschlag beim Sonder­aus­gaben­abzug nicht berück­sichtigt. Die Berechnung der tat­säch­lichen Steuer­ersparnis kann nur unter Zu­grunde­legung aller Gesamt­umstände des indivi­duellen Einzel­falls er­mittelt werden und er­setzt nicht die Hinzu­zieh­ung eines steuer­lichen Beraters.