Beispiele für Ihren Rundum-Schutz PLUS
- Sie brauchen anwaltlichen Rat beim Erstellen einer Patientenverfügung oder wollen eine bestehende rechtlich prüfen lassen.
- Sie lassen sich in Sachen Rente zu Fristen und Anträgen beraten. Wir tragen für Sie die Beratungskosten.
- Sie möchten eine neu gebaute Eigentumswohnung vom Bauträger kaufen und sich zum notariellen Kaufvertrag beraten lassen.
- Sie möchten ein Testament erstellen und sich dazu beraten lassen.
- Ihr Arbeitgeber legt Ihnen eine Änderung des Arbeitsvertrages vor, die Sie unterschreiben sollen. Sie möchten sich vorher beim Anwalt beraten lassen.
- Sie betreiben privat als Hobby einen Internetblog und möchten Ihre Homepage rechtlich überprüfen lassen.
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Mehr zum Rundumschutz Plus-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film

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Weiter zu YouTubeImmer inklusive: MEINRECHT
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung***– auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig! - Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe. - Mediation
Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
**Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
***Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
**** Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
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Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.