• Krankenhaustagegeld

    Krankenhaustagegeld

    Kümmern Sie sich um das Wichtigste: Ihre Gesundheit.

    Die Zusatz­versicherung für ein Tage­geld bei einem Kranken­haus­aufenthalt. Ergänzen Sie Ihre Gesetz­liche oder Private Kranken­versicherung.

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Finanzielle Unterstützung für jeden Krankenhaustag

Krankenhausaufenthalte sind nicht nur eine mentale Herausforderung. Gerade Menschen mit einer chronischen Erkrankung sowie Selbstständige fühlen auch die finanzielle Belastung. Unsere Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld unterstützt Sie mit festen Geldbeträgen, so dass Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können – flexibel und zur freien Verwendung.

Leistungsumfang:
Das sichert Ihre Krankenhaustagegeld-Versicherung ab

Finanzielle Sicherheit

  • Absicherung während des gesamten Aufenthalts
  • Zahlung vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag
  • Geeignet für gesetzlich und privat Versicherte

Individuell und flexibel

  • Flexibler Geldbetrag täglich bis zu 30 Euro für Kinder und 60 Euro für Erwachsene
  • Ideal für Selbstständige und Freiberufler

Service-Leistungen

  • Bescheinigung vom Krankenhaus über Aufenthaltsdauer (inkl. Aufnahme- und Entlassungstag) und Diagnose reicht

Was kostet die Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld?

Ergänzen Sie Ihre Eingaben im Online-Rechner. So erhalten Sie eine Übersicht unserer Beiträge und Leistungen. Erfahren Sie die Kosten für ein Krankenhaustagegeld für gesetzlich und privat Krankenversicherte.

Online-Rechner

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KH
Tarif KH (Krankenhaustagegeld)
Monatlicher Gesamtbeitrag
Leistungshöhe
Geld zur freien Verfügung
Leistung für Aufnahmetag
Leistung für Entlassungstag
Geeignet für Gesetzlich Versicherte
Geeignet für Privat Versicherte

Jetzt Angebot anfordern

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Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 01.10.2012).

Das fragen unsere Kunden zur Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld

Macht eine Zusatzversicherung Krankenhaustagegeld für mich Sinn?

Wie sinnvoll ist eine Zusatzversicherung für mein Kind?
  • Ein Krankenhaustagegeld lohnt sich bei den Jüngsten unter anderem um ein sogenanntes „Rooming-in“ zu finanzieren. Beim Rooming-in können Sie sich als Begleitperson für Ihr Kind im Krankenhaus aufnehmen lassen. Wichtig ist, dass hierfür das Krankenhaustagegeld direkt für Ihr Kind abgeschlossen wird.

    Ein Krankenhaustagegeld lohnt sich bei den Jüngsten unter anderem um ein sogenanntes „Rooming-in“ zu finanzieren. Beim Rooming-in können Sie sich als Begleitperson für Ihr Kind im Krankenhaus aufnehmen lassen. Wichtig ist, dass hierfür das Krankenhaustagegeld direkt für Ihr Kind abgeschlossen wird.

Erhalte ich das Krankenhaustagegeld auch in psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Fachkliniken?
  • Ja. Der Tarif KH zahlt Ihnen auch bei stationären Aufenthalten in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie Ihren täglichen Betrag vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag.

    Ja. Der Tarif KH zahlt Ihnen auch bei stationären Aufenthalten in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie Ihren täglichen Betrag vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag.

Bekomme ich auch Krankenhaustagegeld, wenn ich teilstationär untergebracht bin?
  • Ja. Sie bekommen von uns die Hälfte Ihres Krankenhaustagegeldes ausgezahlt, wenn:

    • Sie tagsüber im Krankenhaus behandelt werden, aber zu Hause übernachten (Tagesklinik) oder
    • abends bzw. nachts behandelt werden, aber den Tag nicht im Krankenhaus verbringen (Nachtklinik).

    Bitte beachten Sie, dass wir bei teilstationären Aufenthalten nur 50 Prozent des vereinbarten Tagegeldes zahlen.

    Ja. Sie bekommen von uns die Hälfte Ihres Krankenhaustagegeldes ausgezahlt, wenn:

    • Sie tagsüber im Krankenhaus behandelt werden, aber zu Hause übernachten (Tagesklinik) oder
    • abends bzw. nachts behandelt werden, aber den Tag nicht im Krankenhaus verbringen (Nachtklinik).

    Bitte beachten Sie, dass wir bei teilstationären Aufenthalten nur 50 Prozent des vereinbarten Tagegeldes zahlen.

Ich werde ambulant operiert. Bekomme ich Krankenhaustagegeld?
  • Bei ambulanten Operationen – ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus – erhalten Sie kein Krankenhaustagegeld.

    Bei ambulanten Operationen – ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus – erhalten Sie kein Krankenhaustagegeld.

Bekomme ich das Krankenhaustagegeld auch bei einer Kur oder Rehabilitationsmaßnahme (Reha)?
  • Nein. Wir zahlen nur, wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind.

    Nein. Wir zahlen nur, wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind.

Wie viel Krankenhaustagegeld erhalte ich?
  • Das können Sie selbst festlegen, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen. Grundsätzlich kann die Höhe das Krankenhaustagegeldes zwischen 10 und 60 Euro betragen – bis zu 30 Euro für Kinder und bis zu 60 Euro für Erwachsene. Aus Ihrem gewünschten Betrag berechnen wir dann Ihren monatlichen Beitrag.
     
    Übrigens: In Kombination zum Beispiel mit unserer Krankenhauszusatzversicherung KlinikPRIVAT haben Sie die Möglichkeit ein höheres Krankenhaustagegeld zu wählen. KlinikPRIVAT übernimmt die zusätzlichen Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Spezialisten im Krankenhaus.

    Das können Sie selbst festlegen, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen. Grundsätzlich kann die Höhe das Krankenhaustagegeldes zwischen 10 und 60 Euro betragen – bis zu 30 Euro für Kinder und bis zu 60 Euro für Erwachsene. Aus Ihrem gewünschten Betrag berechnen wir dann Ihren monatlichen Beitrag.
     
    Übrigens: In Kombination zum Beispiel mit unserer Krankenhauszusatzversicherung KlinikPRIVAT haben Sie die Möglichkeit ein höheres Krankenhaustagegeld zu wählen. KlinikPRIVAT übernimmt die zusätzlichen Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Spezialisten im Krankenhaus.

Kann ich Krankenhaustagegeld absichern, wenn ich privat versichert bin?
  • Den Tarif KH kann jeder abschließen. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist egal.

    Den Tarif KH kann jeder abschließen. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ist egal.

Wie läuft das mit der Auszahlung des Krankenhaustagegeldes?

Was muss ich tun, damit mir das Krankenhaustagegeld ausgezahlt wird?
  • Damit wir Ihnen Ihr Krankenhaustagegeld auszahlen können, benötigen wir eine Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt. Darin müssen der Zeitraum sowie die Diagnose angegeben sein.

    Damit wir Ihnen Ihr Krankenhaustagegeld auszahlen können, benötigen wir eine Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt. Darin müssen der Zeitraum sowie die Diagnose angegeben sein.

Wann wird mir Krankenhaustagegeld gezahlt?
  • Sobald es medizinisch notwendig ist, dass Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden, können Sie Krankenhaustagegeld beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie krank werden, einen Unfall hatten oder stationär entbinden.

    Sobald es medizinisch notwendig ist, dass Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden, können Sie Krankenhaustagegeld beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie krank werden, einen Unfall hatten oder stationär entbinden.

Ab wann bekomme ich das Krankenhaustagegeld?
  • Wir zahlen jeden Tag, den Sie im Krankenhaus behandelt werden. Das gilt auch für den Aufnahme- und den Entlassungstag.

    Wir zahlen jeden Tag, den Sie im Krankenhaus behandelt werden. Das gilt auch für den Aufnahme- und den Entlassungstag.

Wie lange bekomme ich Krankenhaustagegeld?
  • Solange Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind, erhalten Sie täglich Geld von uns.

    Solange Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind, erhalten Sie täglich Geld von uns.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:

    • Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
    • Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung

    Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.

    Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:

    • Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
    • Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung

    Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.

Muss ich Belege für meine Ausgaben einreichen?
  • Nein. Wofür Sie das Krankenhaustagegeld ausgeben, spielt für uns keine Rolle. Sie können damit machen, was Sie möchten.

    Nein. Wofür Sie das Krankenhaustagegeld ausgeben, spielt für uns keine Rolle. Sie können damit machen, was Sie möchten.

Erhalte ich das Krankenhaustagegeld auch in psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Fachkliniken?
  • Ja. Der Tarif KH zahlt Ihnen auch bei stationären Aufenthalten in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie Ihren täglichen Betrag vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag.

    Ja. Der Tarif KH zahlt Ihnen auch bei stationären Aufenthalten in Kliniken für Psychiatrie oder Psychotherapie Ihren täglichen Betrag vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag.

Was ist ein Ersatz-Krankenhaustagegeld?

Worauf muss ich noch beim Abschluss der Krankenhaustagegeldversicherung achten?

Muss ich mich vor Vertragsabschluss einer Gesundheitsprüfung unterziehen und wie beeinflusst dies meinen Beitrag bzw. Schutz?
  • Ja, für den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung werden Gesundheitsdaten abgefragt. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob eventuelle Vorerkrankungen irrelevant sind, ein Risikozuschlag erhoben wird oder, in den seltensten Fällen, die Versicherung nicht abgeschlossen werden kann.

    Ja, für den Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung werden Gesundheitsdaten abgefragt. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob eventuelle Vorerkrankungen irrelevant sind, ein Risikozuschlag erhoben wird oder, in den seltensten Fällen, die Versicherung nicht abgeschlossen werden kann.

Was passiert mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung, wenn ich meine Krankenkasse wechsle oder von gesetzlich auf privat umsteige?
  • Der Versicherungsschutz für das Krankenhaustagegeld bleibt in allen Fällen bestehen. Sie können also sorgenfrei auch während der Vertragslaufzeit die Krankenkasse wechseln. Auch wenn sich Ihr Versichertenstatus ändert, läuft der Vertrag zum Krankenhaustagegeld unverändert weiter.

    Der Versicherungsschutz für das Krankenhaustagegeld bleibt in allen Fällen bestehen. Sie können also sorgenfrei auch während der Vertragslaufzeit die Krankenkasse wechseln. Auch wenn sich Ihr Versichertenstatus ändert, läuft der Vertrag zum Krankenhaustagegeld unverändert weiter.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Kalenderjahren abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Kalenderjahren abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:

    • Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
    • Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung

    Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.

    Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:

    • Allgemeine Wartezeit: Drei Monate
    • Besondere Wartezeit: Acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung

    Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.

Was steht im Kleingedruckten?

Unser Krankenversicherer ist die UKV – Union Krankenversicherung

UKV

UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2
D-66123 Saarbrücken

 

Telefon: +49 681 844-7000
Telefax: +49 681 844-2509

Website: www.ukv.de
E-Mail: service@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184