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Tablet kaputt – (k)ein Fall für die Versicherung?

München, 9. Juni 2016. Das neue Tablet des Kollegen wird bewundert – und gleitet aus Versehen aus der Hand. Display kaputt. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung.

"Unser Leistungsversprechen als Serviceversicherer ist eine schnelle und vereinbarungsgemäße Regulierung", betont Günter Selentin, Schadenexperte der Feuersozietät. „Wir stehen gegenüber den ehrlichen Kunden – und das sind fast alle – in der Pflicht.“ Deshalb prüft die Feuersozietät im Einzelfall sorgfältig: Ist das Tablet dem Kollegen wirklich heruntergefallen und stimmt das zerbrochene Display mit der Schadenschilderung überein? Um möglichst eindeutige Antworten zu erhalten, wird häufig auch die Expertise von externen Profis eingeholt. Das hilft zudem, die Kunden schnell zu bedienen.

Schadenregulierung zum Anfassen
Manchmal gehören forensisches Geschick und kriminalistisches Gespür zu einer Schadenregulierung dazu. Selentin geht mit seinem Team auf Spurensuche und prüft beispielsweise, wie unterschiedlich ein Smartphonedisplay zerbrechen kann: ist es auf einen harten Gegenstand gefallen oder hat sich jemand darauf gesetzt – so wie es ein Kunde geschildert hat.

"Wir prüfen dort ganz genau, wo die Wahrscheinlichkeit für Unregelmäßigkeiten hoch ist oder sich Auffälligkeiten im Einzelfall finden", erklärt Selentin. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind zwischen 7 und 15 Prozent der Schadenmeldungen auffällig. Der Verband geht von rund vier Milliarden Euro Schaden durch Versicherungsbetrug jährlich allein in der Schaden- und Unfallversicherung aus. Allein für den Konzern VKB wären dies mehrere Millionen Euro.
Neben den Schadenspezialisten vor Ort kümmert sich eine eigene Einheit innerhalb des Konzerns VKB sowohl um auffällige Schadenmeldungen als auch um Betrugsabwehr.

"Schadenmanagement ist notwendig, um Versicherungsbeiträge stabil zu halten. Denn mehr Versicherungsbetrug führt zu höheren Prämien", so Selentin. Was vielen Kunden zudem nicht klar ist: Betrug sei kein Kavaliersdelikt und bei nachgewiesenem Versicherungsbetrug drohten neben Verlust des Versicherungsschutzes und Rückforderung bereits bezahlter Leistungen auch Strafanzeige, Geldbußen oder Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren.
Ibrahim Ghubbar

Pressekontakt

Ibrahim Ghubbar

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E-Mail: Ibrahim.Ghubbar@vkb.de