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    Frostschäden am Haus vermeiden

Die Wintertage sorgenfrei genießen

Drinnen kuscheln und spielen, draußen einen Schneemann bauen oder Schlitten fahren … Die kalte Jahreszeit bringt Spaß und Gemütlichkeit. Frost und Eis können aber auch Schaden anrichten – nicht zuletzt in den eigenen vier Wänden. Fünf Tipps, wie sich eingefrorene Wasserleitungen, Rohrbrüche & Co. vermeiden lassen.

Es ist kühler Fakt: Jahr für Jahr verursachen eisige Temperaturen in Deutschland 30.000 bis 40.000 Schäden an Wasserleitungen. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Minusgrade lassen Wasser nämlich nicht nur gefrieren. Sie sorgen auch dafür, dass es sich ausdehnt – um rund zehn Prozent. In den Rohren entsteht ein Druck, dem sie nicht standhalten. Sie platzen. Dabei fällt der Schaden oft erst auf, wenn die eingefrorenen Leitungen wieder auftauen. Langsam tritt mehr und mehr Wasser aus. Es dringt ins Mauerwerk, verkriecht sich im Putz, hinter Fliesen, zwischen Estrich und Fußbodenbelag. Schimmelbildung ist häufig die Folge. Aber auch zu Überschwemmungen kann es kommen, ebenso wie zu Schäden durch eingefrorene Armaturen, Boiler, Wärmepumpen, Solaranlagen und Heizkörper.
Doch Frust durch Frost muss nicht sein. Wer während der Frostperiode, die in Berlin und Brandenburg in der Regel von Dezember bis Februar dauert, folgende fünf Tipps berücksichtigt, kann Leitungswasserschäden und ihre Folgen gut vermeiden.
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Frühzeitig den Außenbereich winterfest machen

Der erste Nachtfrost ist vorhergesagt? Spätestens jetzt gilt es, alle Wasserleitungen, die nach draußen führen, zu entleeren – sei es die Leitung zum Gartenschlauch, zum Carport oder zur unbeheizten Garage. Das geht ganz einfach: Im Haus das jeweilige Absperrventil zudrehen, draußen den entsprechenden Wasserhahn öffnen und das Wasser laufen lassen, bis keines mehr kommt. Um auch die letzten Tropfen aus den Rohren zu bekommen, das kleine Entwässerungsventil öffnen, das sich in unmittelbarer Nähe des Absperrventils befindet. Wer ganz sichergehen will, kann die Leitungen anschließend noch mit Druckluft durchpusten.

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Einen Kontrollgang durchs ganze Haus unternehmen

Klar, dass wir im Wohnzimmer längst die Heizung aufgedreht haben, um es schön warm und gemütlich zu haben. Aber wie steht es mit Gästezimmer, Gäste-WC, Keller, Vorrats- und Abstellkammer? Auch in nur wenig genutzten Räumen sollte das Heizungsventil nie ganz zugedreht sein. Ausreichend Wärme ist nämlich der wirksamste Frostschutz für Wasserrohre, Armaturen, Boiler, Heizkörper, Wärmepumpen und Solaranlagen. Auch den Dachboden nicht vergessen, denn neben dem Obergeschoss kommt es dort laut Untersuchungen des IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.) besonders häufig zu frostbedingten Leitungswasserschäden. Und kontrollieren Sie beim Rundgang durchs Haus alle Fenster und Außentüren. An undichten Stellen unbedingt die Isolierung ausbessern, denn kalte Zugluft erhöht die Frostgefahr.

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Sich nicht in falscher Sicherheit wiegen

Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil – das Schneeflockensymbol – ist trügerisch. Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper selbst nicht einfriert. Um dieses Risiko auch für entfernt verlegte Leitungen ebenso wie für wasserführende Geräte und Installationen in der Nähe auszuschließen, muss das Ventil höhergedreht werden. Und um noch einen anderen Trugschluss auszuräumen: Weder ein Gebäude mit Vollwärmedämmung noch ein Passivhaus ist von vornherein gegen Frostschäden gefeit. Selbst die besten Dämmungen und Isolierungen verlangsamen das Auskühlen und Einfrieren nur. Sie können es aber nicht verhindern. Auch wenn nachträglich eine neue, effizientere Heizung eingebaut wurde, ist Vorsicht geboten: Aufgrund geringerer Wärmeverluste schützt sie sich möglicherweise nicht mehr selbst vor Frostschäden. Der Heizungsraum muss eventuell zusätzlich temperiert werden.

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Bei Abwesenheit die Funktion der Heizung prüfen lassen

Bleibt das Haus während der Frostperiode einige Zeit ungenutzt, sollte die Funktionsfähigkeit der Heizung sowie eine angemessene Erwärmung der Räume regelmäßig überprüft und sichergestellt werden. Wer länger im Urlaub oder auf Dienstreise ist, bittet am besten Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn darum. Bei einem durchschnittlich gut gedämmten Gebäude empfiehlt sich bei leichtem Frost alle drei Tage eine Kontrolle, bei mäßigem Frost alle zwei Tage. Bei strengem Frost ist es ratsam, täglich nachsehen zu lassen.

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Mit kleinen Frostschutz-Helfern mehr Sicherheit gewinnen

Gerade der Frostschutz von Wasserleitungen lässt sich oft mit einfachen Mitteln optimieren. Bei freiliegenden Rohren hilft es zum Beispiel, sie mit wärmedämmendem Isoliermaterial zu versehen. Sind die Leitungen in einem nicht beheizbaren Raum, in Abseiten oder an Außenwänden verlegt, empfiehlt sich eine sogenannte Rohrbegleitheizung. Sie schaltet sich automatisch ein, wenn eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Auch lohnt es sich, über das Nachrüsten elektronischer Absperrventile nachzudenken. Erkennen diese einen ungewöhnlich hohen Wasserverbrauch, stoppen sie automatisch die Wasserzufuhr und geben übers Smartphone Alarm.

Sind Frostschäden versichert?

Sollte trotz aller getroffenen Schutzmaßnahmen ein Leitungswasserschaden am Gebäude und an fest damit verbundenen Gegenständen wie Heizungsanlagen oder Sanitärinstallationen eintreten, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Inventar wie Möbel oder Elektrogeräte ist durch die Hausratversicherung gedeckt.

Was tun, wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt?

Feuchte Flecken an der Wand oder an der Decke können erste Anzeichen für einen Leitungswasserschaden sein. Bevor man den Spuren auf den Grund geht, zuallererst den Haupthahn der Wasserversorgung abdrehen und den Strom für den betroffenen Gebäudeteil abstellen, um Folgeschäden zu vermeiden. Installateure und die Notfall-Hotline des Wasserversorgers sowie der Versicherung helfen bei den weiteren Schritten.
 
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