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    Verhalten nach einem Autounfall

Autounfall – was tun?

Die Aufregung nach einem Autounfall ist meist groß. Trotzdem sollten Sie versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren – und einige wichtige Schritte befolgen. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, was Sie nach einem Unfall unbedingt beachten sollten.

Erste Maßnahmen nach einem Autounfall

  • Unfallstelle absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. Am besten 100 Meter (auf Landstraßen) beziehungsweise 200 Meter (auf Autobahnen) hinter der Unfallstelle. Bei Dunkelheit sollten Sie die Fahrzeugbeleuchtung einschalten.
    Bei Bagatellschäden müssen Sie die Unfallstelle unverzüglich räumen. Skizzieren Sie die Positionen der Fahrzeuge und machen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Verlassen Sie rasch die Fahrbahn und begeben Sie sich an einen sicheren Ort, zum Beispiel hinter die Schutzplanke der Autobahn.
  • Erste Hilfe leisten – Notruf 112: Wurde jemand verletzt? Falls ja, sind Sie verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Hierzu gehört bereits, den Notruf unter der 112 zu wählen – diese Nummer gilt europaweit. Bis der Rettungsdienst eintrifft, versorgen Sie die Verletzten mit Erste-Hilfe-Maßnahmen. Im Verbandskasten Ihres Autos finden Sie die wichtigsten Verbandsmaterialien.
  • Polizei rufen – Notruf 110: Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden sollten Sie die Polizei rufen. Steht ein Unfallbeteiligter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, empfiehlt es sich ebenfalls, die Polizei zu verständigen. Ebenso, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt oder wenn Personen beteiligt sind, die im Ausland wohnen, oder Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. Die folgenden Informationen sollten Sie der Polizei mitteilen:
  • Wer meldet? (Name und Standort)
  • Wo ist etwas passiert? (Unfallort)
  • Was ist passiert? (Zahl der Verletzten, Unfallfolgen und Verletzungen schildern)
  • Warten auf Rückfragen!
Beenden Sie das Gespräch niemals selbst, vielleicht hat die Rettungsleitstelle noch Fragen an Sie. Achten Sie darauf, dass die Positionen der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Beamten nicht verändert werden.
  • Personalien austauschen: Notieren Sie die wichtigsten Daten der anderen Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer und Kennzeichen des Fahrzeugs) und der Zeugen. Auch Sie müssen auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen und Angaben über Ihre Versicherung machen. Andernfalls machen Sie sich strafbar. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Servicekarten austauschen.
  • Warte- und Meldepflicht: Ist niemand an der Unfallstelle zu sehen, etwa nachdem Sie gegen ein geparktes Auto gestoßen sind, müssen Sie in jedem Fall eine angemessene Zeit warten. Wie lange, hängt von den Umständen wie Ort, Tageszeit und verursachtem Schaden ab.
    Kommt nach einer Weile niemand, dürfen Sie sich entfernen, müssen aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen. Außerdem müssen Sie einer nahe gelegenen Polizeidienststelle unverzüglich melden, dass Sie am Unfall beteiligt waren.
  • Schadensmeldung bei der Versicherung: Pauschale Schuldbekenntnisse gegenüber Ihrem Unfallgegner sollten Sie nicht abgeben. Vergessen Sie nicht, den Schaden der Versicherung zu melden. Diese hilft Ihnen schon an der Unfallstelle, auch wenn Sie sich im Schadensfall unsicher sind. Die Feuersozietät Berlin Brandenburg gibt Ihnen wertvolle Hinweise zu den nächsten Schritten und bietet Ihnen zusätzliche Services an, etwa den Werkstatt Service mit attraktiven Mobilitätsextras (darunter ein Hol- und Bringservice). Rufen Sie unsere SchadenSoforthilfe an, auch wenn Sie sich nicht schuldig fühlen:
    SchadenSoforthilfe unter +49 30 2633-888 Berlin
    Prüfen Sie vor der Weiterfahrt die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Säubern Sie die Unfallstelle und vergessen Sie Ihr Warndreieck nicht.

Kleine Schäden sofort begleichen

Nach einem selbst verschuldeten Unfall kann es vorteilhaft sein, einen kleineren Schaden am eigenen beziehungsweise am anderen Fahrzeug selbst zu begleichen. So behalten Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt und können unter Umständen eine Menge Geld sparen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, setzen Sie eine Abfindungserklärung auf und lassen Sie diese vom Unfallgegner unterschreiben.
So könnte eine Abfindungserklärung aussehen:

Abfindungserklärung

Ich bestätige hiermit als Geschädig­ter (Vor­name, Name, Personalausweis-Nummer, Telefon, Straße, Postleit­zahl, Ort, Fahrzeug mit Kennzeichen - wenn abweichend: Fahrzeughalter), für den Unfall am/in (Datum/Unfall­ort) von (Vor­name, Name, Personalausweis-Nummer, Telefon, Straße, Postleit­zahl, Ort, Fahrzeug mit Kennzeichen - wenn abweichend: Fahrzeughalter) für den entstand­enen Sach­schaden eine Ent­schädigung von XY Euro er­halten zu haben und erkläre für mich und meinen Rechts­nach­folger ausdrück­lich, in diesem Schadens­fall abgefunden worden zu sein.
Ort, Datum Unterschrift (Unfallverursacher, Geschädigter)
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