Unsere Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
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Sicherheit auf allen Reisen. Die Reise-Rücktrittskosten-Jahrespolice schützt Sie ein ganzes Jahr lang vor und während jeder Reise- weltweit, so oft Sie verreisen.
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Was leistet die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice inkl. Rückreiseschutz ohne Selbstbehalt?
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt ein, wenn Sie Ihre Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten können oder abbrechen müssen.
So erhalten Sie:
- die vertraglich geschuldeten Stornokosten
- die Mehrkosten bei verspäteter Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt angefallen wären
- die zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise
- den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzen versicherten Reiseleistung vor Ort bei Abbruch der Reise
- eine Auswahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Versicherungssummen - also angepasst an den Wert Ihrer Reise
- die Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stronokosten sowie eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro
- eine Erstattung der Kosten des Skipasses für Reisen in bestimmten Reisezeiten, wenn an mindestens zwei Urlaubstagen wegen Schneemangel weniger als 40 % der Lifte geöffnet sind (Schnee-Sicherheit)
- eine automatische Verlängerung
- im Einzelfall eine Aufstockung der Versicherungssumme für einzelne Reisen
Zusätzlich beinhaltet die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice folgende Serviceleistungen:
- Notfall-Service
- Reise-Dokumentenregistrierung
- Zahlungskartenschutz / Notgeld-Service
Was leistet die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice mit Selbstbehalt?
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt ein, wenn Sie Ihre Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten können.
So erhalten Sie:
- die vertraglich geschuldeten Stornokosten
- die Mehrkosten bei verspäteter Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt angefallen wären
- die Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten sowie eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro.
- eine automatische Verlängerung
- im Einzelfall eine Aufstockung der Versicherungssumme für einzelne Reisen
Wann besteht Versicherungsschutz?
Unerwartete Krankheiten sind der häufigste Grund für die Stornierung einer Urlaubsreise. Andere Gründe sind zum Beispiel:
- schwere Unfallverletzungen
- Impfunverträglichkeiten
- erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftaten durch Dritte
- Schwangerschaft
- Tod
Wer ist versichert?
- der versicherte Reiseteilnehmer
- Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft
- Kinder
- Eltern
- Großeltern
- Enkel
Allgemeine Hinweise
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt 150 Euro pro Person/Mietobjekt und Versicherungsfall.
Abschlussfrist
Die Versicherung kann nur vor Antritt der Reise und nur bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt, abgeschlossenen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.
Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages kann zu Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Höchstversicherungssumme
Für den Abschluss einer Einzelversicherung mit Selbstbehalt beträgt die Höchstversicherungssumme je Reise-/ Mietvertrag 1.000 Euro.
Für den Abschluss einer Einzelversicherung ohne Selbstbehalt beträgt die Höchtversicherungssumme je Reise-/ Mietvertrag 1.500 Euro bzw. 3.000 Euro.
Für den Abschluss einer Familienversicherung ohne Selbstbehalt beträgt die Höchstversicherungssumme 3.000 Euro bzw. 6.000 Euro für alle versicherten Personen zusammen je Reise. Innerhalb der Familienversicherung mit der Höchstversicherungssumme von 3.000 Euro sind allein reisende Kinder und Erwachsene bis 1.500 Euro je Reise versichert. Innerhalb der Familienversicherung mit der Höchstversicherungssumme von 6.000 Euro sind allein reisende Kinder und Erwachsene bis 3.000 Euro versichert.
Definition Familie
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (bis 69 Jahre) in häuslicher Gemeinschaft sowie deren
Kind(er) bis 26 Jahre, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden.
Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Die Jahrespolice kann für eine Person oder zusätzlich für bis zu vier Familienmitglieder abgeschlossen werden.
Den genauen Leistungsumfang, die Bedingungen und die Beiträge können Sie hier als pdf-Dokument downloaden.
Generalagentur
Jens Wanke
Baruther Straße 09
15806 Zossen
Tel: (03377) 33 44 82
Fax: (03377) 33 29 75

