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Krankenvollversicherung Grundschutz

 

Bitte wählen Sie aus:

Versicherungsschutz CompactPRIVAT - Start Versicherungsschutz BSS/BSZ Sinnvolle Zusatzversicherung
 

CompactPRIVAT - Start: rundum bestens krankenversichert


detail_kompaktschutz 

Es gibt viele Gründe, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

Sie wissen: Als Selbständiger, Freiberufler oder freiwillig versicherter Arbeitnehmer können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz frei wählen.

Eine entscheidende Frage für die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) lautet: Geben Sie sich mit dem Grundschutz der GKV zufrieden oder möchten Sie die Leistungen selbst bestimmen – bei einer privaten Krankenversicherung?

Unsere Vollversicherungstarife CompactPRIVAT-Start erleichtern Ihnen die Entscheidung: Sie genießen Leistungen, die weit über die der GKV hinausgehen, und können sich Monat für Monat über niedrige Beiträge freuen.


Haben Sie jetzt Ihre Wahl getroffen?

Tarif CompactPRIVAT - Start

  • 100 % Kostenerstattung für Arzthonorare bei ambulanter Behandlung sowie der Kosten ambulanter OPs im Krankenhaus,
  • bei Arzneimitteln bis 3.000 EUR (Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr) tragen wir 80 % der Kosten, oberhalb davon 100 %.
  • Wir bezahlen ambulante Psychotherapie zu 80 %.
  • Übernahme von 80 % der Kosten für Heilmittel,
  • Erstattung von 100 % des Rechnungsbetrages für ärztlich verordnete Sehhilfen bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr.
  • Wir bezahlen bis zu 60 % der Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung.
  • 100 % Kostenübernahme der allgemeinen Behandlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt,
  • keine Erstattung von privatärztlichen Leistungen bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus sowie von Zuschlägen für die Unterkunft im Zweibettzimmer.
  • Für Kuren erfolgt hier keine Tarifleistung.
  • Hilfsmittel: 80 % für Rechnungsbeträge bis 3.000 EUR im Kalenderjahr, für Teilbeträge darüber hinaus 100 %. Werden bestimmte Hilfsmittel im Rahmen des Hilfsmittelmanagements bezogen, erstattet die UKV dafür 100 % auch bei Rechnungsbeträgen unter 3.000 EUR.
  • 100 % Erstattung der Kosten für die Zahnbehandlung sowie für Inlays,
  • Zahnersatz: 70 % Kostenerstattung für Rechnungsbeträge bis 1.000 EUR pro Jahr, für Teilbeträge darüber hinaus 50 %*,
  • Kieferorthopädie: Bei Eintrittsalter < 18 Jahre bezahlen wir Kosten für Kieferorthopädie zu 100 %.

*In den ersten drei Kalenderjahren gelten Höchstsätze.

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Selbstbehaltstufen

250 EUR                      

900 EUR                          

 

Optimaler Schutz für Sie und Ihre Familie

Bei uns profitieren Sie und Ihre Familie von günstigen Beiträgen durch Tarife mit unterschiedlichen Berufsgruppen.

Berufsgruppe A:

  • Selbständige**,
  • Freiberufler,
  • nicht in Berufsgruppe B zugeordnete Arbeitnehmer.

Berufsgruppe B:

  • Arbeitnehmer**,
  • nicht berufstätige Ehegatten und Kinder – auch von Versicherten der Berufsgruppe A.

**Ausschluss bestimmter Berufsgruppen


Pflegepflichtversicherung - Tarif PVN

Mit dem Wechsel in die Krankenvollversicherung ist die Pflegepflichtversicherung obligatorisch.


Tarifauszüge; Stand 09.2006. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

 

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Versicherungsschutz BSS/BSZ: Grundschutz für die neuen Bundesländer

Ambulant, stationär und beim Zahnarzt

optimalespreisleistung

Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis

Der Grundschutz für die neuen Bundesländer ist den besonderen Rahmenbedingungen angepasst, um verbesserte Leistungen preiswert anbieten zu können.

Vergleichen Sie gerne unseren privaten Grundschutz mit dem Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Preiswerte Krankenvollversicherung - Tarife BSS/BSZ

Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich*.

Ambulante Behandlung

  • 100 % für Behandlungen als Privatpatient beim Facharzt oder Arzt Ihres Vertrauens,
  • 85 % bzw. 100 % für Arznei - und Verbandmittel,
  • 85 % bzw. 100 % für Heilmittel, zum Beispiel Massagen und Krankengymnastik,
  • 85 % bzw. 100 % für Hilfsmittel.

Krankenhaus

  • Unterbringung im Drei- oder Mehrbettzimmer,
  • Chefarztbehandlung (Tarif BSZ),
  • Belegarzt,
  • medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.

Zahnarzt

  • 100 % konservierende und operative Zahnbehandlungen,
  • 100 % Kieferorthopädie,
  • 60 % Zahnersatz.

 *Es gelten die jeweiligen Höchstgrenzen; Selbstbeteiligung von jährlich bis zu 240 EUR bei Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.


Pflegepflichtversicherung - Tarif PV

Mit dem Wechsel in die Krankenvollversicherung ist die Pflegepflichtversicherung obligatorisch.

Tarifauszüge; Stand 03.2006. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

 

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Sinnvolle Zusatzversicherungen

 

sinnv.Zusatzsvers.

Die beste Lösung für Sie

Sicherung weiterer Vorteile in der privaten Krankenversicherung

Bestimmen Sie die passenden Zusatzleistungen zu Ihrem Vollversicherungsschutz - ganz nach Ihrem individuellen Bedarf.


Die Vollversicherung abrunden - passende Zusatzversicherungen:

Krankentagegeld

  • Sicherung Ihres Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit 

Pfegetagegeld

  • Pflegequalität und Vermögensschutz im Pflegefall

Krankenhaustagegeld

  • Deckung laufender Kosten während eines stationären Aufenthaltes 

Beitragsermäßigung im Alter

  • Reduzierung des monatlichen Beitrags in den besten Jahren
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