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Übrige SF-berechtigte Fahrzeuge 

Ausnahmen siehe Tarifbestimmungen Nr. 14 Abs. 10:

Die Bestimmungen finden keine Anwendung auf Versicherungsverträge von


1. Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen

2. Anhängern, Aufliegern und Wechselbauten jeder Art,

3. Wagnissen des Kraftfahrzeug-Handels und –Handwerks,

4. Kraftfahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzeichen führen,

5. Kraftfahrzeugen mit amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen,

6. Selbstfahrervermietfahrzeugen,

7. amtlich abgestempelten roten Kennzeichen.

 


Die Schadenfreiheitsklassen und Beitragssätze für sonstige SF-berechtigte Fahrzeuge erfragen Sie bitte bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. 

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© Feuersozietät Berlin Brandenburg - Übrige SF-berechtigte Kfz

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Sparrstraße 27
13353 Berlin

Tel: (030) 45 30 79 0

Fax: (030) 45 30 79 15

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Montag - Freitag
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und nach Vereinbarung

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