Sicherheit für Ihren guten Grund
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung prüft die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Dieser Schutz gilt für unbebaute Grundstücke und für Bauvorhaben, auch wenn Sie die Bauausführung an Dritte vergeben haben.
Schäden, die auf Ihre Planung oder Bauleitung zurückzuführen sind, können mitversichert werden. Der Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn.
© Feuersozietät Berlin Brandenburg - Bauherrenhaftpflicht Detailinformationen
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