| Altersvorsorge - Strukturelle Änderungen | ||
Strukturelle Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz
Bisher war die Altersvorsorge in staatlich, betrieblich und privat aufgeteilt.
Dies ändert sich nun. Ausschlaggebend für die Zugehörigkeit zu einer sogenannten "Schicht" ist die steuerliche Behandlung.

Das 3-Säulen Modell wird ersetzt durch das 3-Schichten Modell
1. Schicht: Basisversorgung
Die gesetzlichen Renten werden in einem stufenweisen Übergang nun nachgelagert besteuert.
Sie müssen also damit rechnen, dass Sie in Zukunft auch als Rentner steuerlich belastet werden.
Im Gegenzug können Sie künftig sowohl die Beiträge zur gesetzlichen als auch die Beiträge für bestimmte private Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
Die gesetzliche Versicherung alleine reicht nicht mehr aus, um eine Grundversorgung zu garantieren.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass jeder Einzelne sich zusätzlich privat versichern kann und dafür steuerliche Vorteile erhält.
Alle Versicherungen, die Auszahlungen ausschließlich in Form einer lebenslangen Leibrente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen und die weder beleih- oder vererbbar sind, können steuerlich geltend gemacht werden ("Rürup-Rente").
Weitere Informationen zu der neuen BasisRente: Unsere BasisRente
2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Zusätzliche private Versicherungen, die auf der Basisversorgung aufbauen, werden ebenfalls staatlich gefördert.
Zusätzliche Versicherungen sind Formen der betrieblichen Altersvorsorge und die „Riester-Rente“. Auch bei diesen Renten können die Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze von der Steuer abgesetzt werden.
Der Begriff "Sonderausgaben" passt bei bAV nicht. Bei der U-Kasse und der Direktzusage gelten keine Höchstgrenzen, wie bei der DV und PK gemäß § 3 (63) EStG.
Weitere Informationen für Sie: FirmenRente
3. Schicht: Nicht geförderte private Zusatzversorgung
Obwohl Vater Staat die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung nicht direkt bezuschusst, ergeben sich dennoch zahlreiche Vorteile:
- Flexible Vertragsgestaltung
- Erhebliche Absenkung der Besteuerung bei laufenden Rentenzahlungen
- Hälfte der Erträge bei Kapitalauszahlung steuerfrei.
Weitere Informationen für Sie: private Rentenversicherung
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