Teilungsordnung |
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Gesetze zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (Teilungsordnung)
Zum 01.09.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden, um eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen sicherzustellen.
Das neue Recht gilt für Verfahren, die ab 01.09.2009 eingeleitet werden, sowie für Verfahren,
die ab dem 01.09.2009 abgetrennt oder ausgesetzt sind oder deren Ruhen angeordnet ist.
Detaillierte Informationen haben wir Ihnen übersichtlich in nachfolgendem PDF
zusammengestellt.
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