Unser Schutzschirm für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren
Bauherren-Rechtsschutz
Für wen ist die Bauherren-Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
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Meist gestellte Fragen zum Bauherren-Rechtsschutz
Warum ist eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Was kostet eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei der Bauherren-Rechtsschutzversicherung zu beachten?
Der Versicherungsschutz ist nur in Verbindung mit einer Baufinanzierung oder bestimmten Bauversicherungen möglich: etwa Bauleistungsversicherung, Feuerrohbauversicherung, Bauherren-Haftpflicht oder Rundum-Schutz für Hauseigentümer*innen.
Der Versicherungsvertrag muss vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen werden. Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger gilt: Abschluss vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Die Versicherung gilt ausschließlich für privat genutzte oder vermietete Objekte mit bis zu sechs Wohneinheiten. Diese dürfen nicht unter Denkmalschutz stehen.
Die maximale Bau- oder Kaufsumme beträgt 3 Mio. €.
Warum ist die Bauherren-Rechtsschutzversicherung für mich relevant?
Zahlen und Fakten
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Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig die anfallenden Mehrkosten bis zu 1.000 €.
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Servicepaket
Häufig gestellte Fragen zur Bauherren-Rechtsschutzversicherung
Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) 2024 ÖRAG
PDF, 517 KB
Informationsflyer: Ihr Bauherren-Rechtsschutz
PDF, 427 KB
Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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