Was Angehörige jetzt wissen müssen
Todesfall-Checkliste
Checkliste für wichtige To-dos bei einem Todesfall
- Versicherungen, die automatisch enden.
- Versicherungen, die auf Hinterbliebene übergehen. Diese können später gekündigt werden. Teilweise gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
- Versicherungen, gegenüber denen Leistungen beansprucht werden.
- Die Bestattung muss zeitnah organisiert werden, da der Verstorbene innerhalb einer Frist von vier bis zehn Tagen beigesetzt werden muss. Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Wünsche Sie für die Bestattung haben und was der Wille des Verstorbenen gewesen ist. Das gilt z. B. für die Bestattungsart sowie Ort und Ablauf der Trauerfeier. Je besser Sie den Bestatter über Ihre Vorstellungen informieren können, desto angemessener wird der Abschied organisiert werden.
- Zudem gilt es, Angehörige zu benachrichtigen.
- Eine Kündigung der Mietwohnung des Verstorbenen ist erforderlich. Gemäß § 580 BGB gilt: „Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“ Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten bleibt davon jedoch unberührt.
- Eine Wohnungsauflösung muss organisiert werden.
Wann ein Erbschein sinnvoll ist
Versicherungen:
Was ist im Todesfall zu tun?
Kündigung der Versicherungen im Todesfall
Wie sichere ich meine Familie am besten ab?
Grundlegende Überlegung für die Absicherung
Folgende Bereiche sollten bei der Planung der Absicherung berücksichtigt werden:
Risiko-Lebensversicherung
Gibt es ein gesetzliches Sterbegeld?
Wozu eine Sterbegeldversicherung abschließen?
Muss mit Wartezeiten gerechnet werden?
Den Todesfall der Versicherung melden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Was muss noch gekündigt werden?
Wie wird der „digitale Nachlass“ geregelt?
Was kann ich bereits selbst regeln?
- Teilweise kann schon zu Lebzeiten ein Nachlassverwalter bestimmt werden. Facebook bietet wie viele andere soziale Netzwerke bereits heute eine sogenannte Nachlassfunktion an. Man hat die Möglichkeit, sein Nutzerkonto nach dem Tod automatisch löschen oder es in einen „Gedenkzustand“ versetzen zu lassen.
- Alternativ kann man im Profil „Einen Nachlasskontakt auswählen“.
Wenn nichts hinterlegt ist: Wie bekommen die Hinterbliebenen Zugriff auf die Nutzerkonten?
Fazit
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