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Unser Schutzschirm für Ihre steueroptimierte Vorsorge

BasisRente

Staatlich gefördert Hohe Steuerersparnisse beim Ansparen & nachgelagerte Besteuerung Garantierte Rente bis ans Lebensende Steuervorteil berechnen Beraten lassen

Für wen ist eine Rürup-Rente sinnvoll?

Selbstständige Steuerpflichtige mit einer hohen Einkommenssteuerbelastung Personen kurz vor dem Ruhestand
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, welche der nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Sie eignet sich besonders für Menschen, die selbst vorsorgen und dabei Steuervorteile nutzen möchten – vor allem, wenn die Riester-Rente nicht infrage kommt.

Unsere BasisRente: Ihre Vorteile im Überblick

Steuervorteil in der Ansparphase schon ab dem ersten Euro

Beiträge zur Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen – das lohnt sich auch schon bei kleineren monatlichen Beiträgen. Die BasisRente muss nachgelagert in der Rentenphase besteuert werden.

Lebenslange Rente mit hoher Sicherheit

Die Rürup-Rente bietet eine garantierte, lebenslange Auszahlung – zuverlässig und unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung.

Individuelle Beratung und digitale Services

Ob vor Ort oder online: Unsere Expert*innen begleiten Sie persönlich – von der Auswahl des passenden Tarifs bis zur laufenden Betreuung.

Die passende Anlage für Ihre Rürup-Rentenversicherung

BasisRente VisionInvest

Verantwortungsbewusst und renditestark investieren

Mit der BasisRente VisionInvest fließt Ihr Geld in Investmentfonds, die ökologische/soziale Merkmale bewerben oder nachhaltige Investitionen anstreben. Dank flexibler Fondsauswahl und steuerlicher Förderung gestalten Sie Ihre Vorsorge ganz individuell.
Anlegen mit Verantwortung
Investition ausschließlich in Fonds, die ökologische und soziale Ziele fördern oder verfolgen.
Chancenreich vorsorgen
Langfristig Vermögen aufbauen – mit aktiv gemanagten Fonds und Kapitalmarktnähe.
Flexibel bleiben
Ihre Fondsanlage kann jederzeit kostenfrei angepasst werden – ganz nach Lebenssituation und Marktlage.
Beraten lassen Jetzt kontaktieren

BasisRente FlexInvest

Volle Freiheit, volle Renditechancen

Mit der BasisRente FlexInvest entscheiden Sie sich für eine Altersvorsorge, die zu Ihrem Anlagestil passt: Investmentorientiert, flexibel und renditestark. Sie investieren langfristig in Fonds und profitieren dabei vom vollen Potenzial der Kapitalmärkte – bereits ab kleinen monatlichen Beiträgen. Ob Sie lieber gezielt Einzelfonds wählen oder sich für eine intelligent gemanagte Anlagestrategie (ROK oder VK MSCI World) entscheiden: Sie behalten die Kontrolle und bleiben in jeder Lebensphase anpassungsfähig.
Investment pur – auf Ihre Art
Breite Fondsauswahl oder gemanagte Strategien (ROK): Sie gestalten Ihre Anlage ganz individuell.
Hohe Renditechancen ab dem ersten Euro
Schon mit kleinen Beiträgen können Sie langfristig ein ansehnliches Vermögen aufbauen.
Flexibel in jeder Lebensphase
Ihre Anlagestrategie lässt sich jederzeit anpassen – für mehr Freiheit und Planungssicherheit.
Beraten lassen Jetzt kontaktieren

BasisRente FlexVario

Individuelle Vorsorge mit dem richtigen Maß an Sicherheit

Die BasisRente FlexVario bietet Ihnen maximale Gestaltungsfreiheit bei Ihrer Altersvorsorge. Sie bestimmen selbst, wie viel Sicherheit oder Renditechance in Ihrer Anlage steckt – passend zu Ihrem persönlichen Lebensstil und Risikoprofil. Ob konservativ, ausgewogen oder chancenorientiert: Sie wählen aus hochwertigen Fonds, dem VK MSCI World oder den ROK-Anlagestrategien. Dank intelligenter Mechanismen wie der Teilertragssicherung sind Ihre Erträge am Ende der Laufzeit zusätzlich geschützt.
Vorsorge nach Ihrem Profil
Wählen Sie zwischen verschiedenen Chance-Profilen – ganz nach Ihrem Sicherheitsbedürfnis.
Fondsvielfalt mit System
Investieren Sie flexibel in Einzelfonds oder nutzen Sie die renditeoptimierte Kapitalanlage (ROK).
Sicherheit zum Laufzeitende
Mit der Teilertragssicherung schützen Sie sich gezielt vor Börsenrückgängen am Ende der Vertragslaufzeit.
Beraten lassen Jetzt kontaktieren

BasisRente WachstumGarant (Basic)

Sicher vorsorgen mit globalen Dividendechancen

Die BasisRente WachstumGarant kombiniert attraktive Renditechancen mit hoher Planungssicherheit. Ihre Beiträge werden in eine indexorientierte Kapitalanlage (IOK2) investiert, die sich an den dividendenstärksten Unternehmen weltweit orientiert. Das Besondere: Automatische Wertzuwachssicherungen (Lock-ins) und eine wählbare Beitragsgarantie von 90 % oder 100 % sorgen dafür, dass Ihr Kapital zuverlässig geschützt ist. Das gilt auch in Zeiten mit schwankenden Märkten. So investieren Sie chancenreich und gleichzeitig mit ruhigem Gewissen.
Beteiligung an Top-Dividenden
Ihr Kapital partizipiert an der Wertentwicklung starker, globaler Dividendentitel – breit gestreut und aussichtsreich.
Automatischer Lock-in
Monatliche Wertzuwächse werden zu 10 % gesichert und festgeschrieben – garantiert bis zum Rentenbeginn.
Hohe Beitragsgarantie
Zum Rentenstart sind Ihnen wahlweise 90 % oder 100 % Ihrer Einzahlungen garantiert – plus mögliche Überschüsse.
Beraten lassen Jetzt kontaktieren

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Feuersozietät Berlin Brandenburg starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

So einfach kommen Sie zu Ihrer Rürup-Rente

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Meist gestellte Fragen zur Rürup-Rente

Was ist die Rürup-Rente und wie funktioniert sie?

Die BasisRente – auch Rürup-Rente genannt – ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und eine attraktive Alternative zur Riester-Rente. Sie basiert auf dem Prinzip der Kapitaldeckung und richtet sich an Menschen, die unabhängig vorsorgen möchten.
Sie können die BasisRente in unterschiedlichen Varianten abschließen – entweder mit monatlichen, jährlichen oder einmaligen Beiträgen. Auch eine sofort beginnende Rente ist möglich. Alle Varianten bieten eine lebenslange Rentenzahlung. Bei den nicht sofort beginnenden Tarifen entscheiden Sie flexibel, in welchem Alter Ihre Rente starten soll – zwischen 62 und 85 Jahren. Unsere Tarife passen sich Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihrer Anlagestrategie an – auf Wunsch sogar als Kombination aus mehreren Varianten: WachstumGarant (Basic) – die indexorientierte BasisRente mit eingebauter Sicherheit VisionInvest, FlexInvest, FlexVario – fondsgebundene Varianten mit nachhaltigen oder chancenreichen Anlagemöglichkeiten Sofort BasisRente – einmal einzahlen, sofort Rente erhalten

Für wen ist die BasisRente (Rürup-Rente) sinnvoll?

Die BasisRente ist eine private Altersvorsorge für alle, die eigenständig vorsorgen wollen. Sie bietet attraktive Steuervorteile und ist besonders für Selbstständige und Gutverdienende interessant. Grundsätzlich steht sie allen Steuerpflichtigen mit regelmäßigem Einkommen offen – ganz gleich, ob Sie selbstständig, angestellt oder verbeamtet sind.
Kurz gesagt: Die BasisRente ist ideal für alle, die eigenständig, sicher und steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist die BasisRente für Selbstständige und Freiberufler*innen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen können. Für sie ist die BasisRente oft die einzige staatlich geförderte Möglichkeit, langfristig fürs Alter vorzusorgen. Auch Angestellte mit höherem Einkommen und entsprechend hoher Steuerlast profitieren: Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge können sie heute Steuern sparen und gleichzeitig für morgen vorsorgen – mit einer lebenslangen, sicheren Rente.

Wie wird die Rürup-Rente besteuert?

Die Rürup-Rente bietet steuerliche Vorteile in zwei Phasen – mit einem attraktiven Steuervorteil beim Einstieg und einer nachgelagerten Besteuerung im Alter.
In der Ansparphase können Sie Ihre Beiträge vollständig bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. 2026 liegt der Förderhöchstbetrag bei 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner*innen. Damit reduzieren Sie effektiv Ihre aktuelle Steuerlast. In der Auszahlungsphase, also im Ruhestand, ist Ihre Rente nur anteilig steuerpflichtig und richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 84 %. Dieser Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte - erst ab dem Jahr 2058 wird die Rente zu 100 % besteuert. Das bedeutet für Neurentner*innen im Jahr 2026: Von einer monatlichen Rente in Höhe von 1.000 € müssen 840 € versteuert werden, abhängig vom persönlichen Steuersatz. Der verbleibende Betrag – in diesem Fall 160 € – wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt dauerhaft steuerfrei. Wichtig: Dieser Freibetrag bleibt konstant, selbst wenn sich Ihre Rente später erhöht.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Rürup-Rente für mich relevant?

Zahlen und Fakten

richtet sich die Rürup-Rente vor allem an Selbstständige, Freiberufler*innen und Gutverdienende, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
sind bis zu 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € für gemeinsam veranlagte Paare absetzbar: Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden und die Rente wird nachgelagert besteuert.
zählt die Rürup-Rente einen Zuwachs von 100.000 Verträgen jährlich. Die Altersvorsorge wird seit Jahren immer beliebter.

Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente – unsere staatlich geförderte BasisRente

Wie berechnet sich der maximal steuerlich geförderte Beitrag?
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag umfasst nicht nur Ihre Beiträge zur Rürup-Rente selbst. Auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse werden angerechnet. Das heißt: Um zu ermitteln, wie viel Sie steuerlich begünstigt in Ihre Rürup-Rente einzahlen können, ziehen Sie zuvor geleistete Vorsorgebeiträge – etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung – vom Förderhöchstbetrag ab. Nur der verbleibende Betrag kann noch voll für die Rürup-Rente genutzt werden.
Was passiert mit der Rürup-Rente im Todesfall?
Die Rürup-Rente ist in erster Linie auf die eigene Altersvorsorge ausgerichtet. Ohne zusätzliche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital im Todesfall. Mit einem Hinterbliebenenschutz können Sie jedoch vorsorgen: Wenn Sie es wünschen, wird das vorhandene Guthaben im Todesfall in eine lebenslange Rente für Ihre Hinterbliebenen umgewandelt – etwa für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen oder kindergeldberechtigte Kinder. So bleibt Ihre Vorsorge auch im Ernstfall für Menschen, die Ihnen wichtig sind, erhalten.
Ist die Rürup-Rente vererbbar?
Grundsätzlich nein – die Rürup-Rente ist nicht frei vererbbar.
Sie dient ausschließlich der eigenen Altersvorsorge und darf daher nicht an Dritte ausgezahlt werden, etwa in Form eines einmaligen Erbes.
Aber es gibt Ausnahmen:
Sie können im Vertrag eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbaren. Dann erhalten Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen sowie kindergeldberechtigte Kinder im Todesfall eine monatliche Rente aus dem vorhandenen Guthaben.
Wichtig: Ohne eine solche Vereinbarung verfällt das angesparte Kapital bei Tod der versicherten Person.
Was ist, wenn Sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen?
Für Beamte und Beamtinnen sowie für Personen mit einem vergleichbaren Versorgungsanspruch gelten bei der Rürup-Rente  besondere Regelungen. Dazu zählen unter anderem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer*innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bereits eine betrieblich organisierte Altersversorgung erhalten oder erwerben. Da in diesen Fällen die steuerliche Behandlung und die förderfähigen Beiträge abweichen können, ist eine individuelle Prüfung Ihrer persönlichen Situation notwendig. Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, empfehlen wir Ihnen, sich von uns persönlich beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre BasisRente optimal auf Ihre Voraussetzungen abgestimmt ist.
Kann man sich die Rürup-Rente auszahlen lassen?
Nein, eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente grundsätzlich nicht möglich. Die Rürup-Rente ist gesetzlich so geregelt, dass das angesparte Kapital ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt wird. Eine einmalige Auszahlung – etwa bei Rentenbeginn – wie bei anderen privaten Vorsorgeprodukten, ist nicht vorgesehen. Der Vorteil: Sie erhalten ein dauerhaftes Einkommen im Ruhestand, das nicht aufgebraucht werden kann – unabhängig davon, wie alt Sie werden. Eine Ausnahme bildet die Hinterbliebenenabsicherung: Stirbt die versicherte Person, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rentenzahlung an Ehepartner*in oder kindergeldberechtigte Kinder erfolgen – aber auch hier nicht als Einmalbetrag, sondern nur als Rente.
Werden auf die Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig?
Ob auf Ihre Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entfallen, hängt davon ab, wie Sie krankenversichert sind: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen keine Beiträge auf ihre Rürup-Rente. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen dagegen Beiträge auf die ausgezahlte Rente leisten, da sie grundsätzlich auf alle Einkünfte erhoben werden. Dabei gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2026 bei 5.812,50 € monatlich bzw. 69.750 €im Jahr liegt. Nur bis zu dieser Grenze werden Beiträge fällig. Wenn Sie privat kranken- und pflegeversichert sind, bleibt Ihre Rürup-Rente bei der Beitragsberechnung außen vor. In diesem Fall richtet sich die Höhe Ihrer Beiträge ausschließlich nach dem Tarif Ihres privaten Versicherungsvertrags.

Nachhaltigkeit im Blick

Unsere Vorsorgelösungen bieten wir im Konzernverbund an, wobei die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG als Risikoträger fungiert. Aus diesem Grund verlinken wir für weiterführende Informationen – insbesondere zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten unserer Produkte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 – auf die entsprechende Übersicht der Bayern-Versicherung. Der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG ist es ein Anliegen, eine vertrauenswürdige Beratung in Versicherungsfragen zu gewährleisten. Insbesondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) soll zu einer transparenten Kommunikation beitragen.
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