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Unser Schutzschirm für Ihre Rente mit staatlicher Förderung

RiesterRente FlexVario

Staatliche Zulagen, Steuervorteile & nachgelagerte Besteuerung Lebenslange garantierte Rente Flexible Vorsorge für Ihre Zukunft Steuervorteil berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich die Riester-Rente?

Angestellte mit Rentenversicherungspflicht Beamt*innen Ehepaare
Die Riester-Rente ist ideal für Angestellte, Beamt*innen, Geringverdienende und Familien, die von staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen profitieren möchten. Besonders Familien mit Kindern sichern sich damit eine attraktive und planbare Altersvorsorge.

Unsere RiesterRente FlexVario: Ihre Vorteile im Überblick

Hohe Sicherheit

Sie starten Ihre garantierte, lebenslange Rentenzahlung flexibel ab Ihrem 62. Geburtstag.

Wohn-Riester nutzen

Staatliche Förderung können Sie auch für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen.

Flexibel Kapital entnehmen

Zum Rentenbeginn können Sie sich auf Wunsch bis zu 30 % Ihres angesparten Kapitals auszahlen lassen.

Steuervorteilsrechner

Mit Zulagen vom Staat clever vorsorgen

Jetzt kontaktieren

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Feuersozietät Berlin Brandenburg starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

So einfach kommen Sie zu Ihrer RiesterRente

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Meist gestellte Fragen zur Riester-Rente

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die Ihre gesetzliche Rente im Alter ergänzt und der nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Sie zahlen regelmäßig in Ihren Vertrag ein und erhalten dafür staatliche Zulagen sowie mögliche Steuervorteile. Der Staat übernimmt also einen wichtigen Teil Ihrer Altersvorsorge.
Wenn Sie jährlich mindestens 4 % Ihres Vorjahreseinkommens (einschließlich Zulagen) einzahlen, sichern Sie sich die volle staatliche Förderung. Zusätzlich können Sie Ihre Beiträge und Zulagen bis zu maximal 2.100 € (bzw. 2.160 € bei bestimmten Ehekonstellationen) steuerlich geltend machen. Am Ende der Ansparphase erhalten Sie eine garantierte, lebenslange Rente. Auf Wunsch können Sie sich zu Rentenbeginn auch bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Profitieren Sie mit der Riester-Rente von verschiedenen Zulagen:
  • Grundzulage: 175 € pro Jahr
  • Zulage für mittelbar Förderberechtigte: 175 € für Ehe- oder Lebenspartner*innen
  • Kinderzulage: 185 € für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 300 € für ab 2008 geborene Kinder
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für unter 25-Jährige
Wichtig zu wissen: Die Zulagen müssen aktiv beantragt werden. Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie – am einfachsten über einen Antrag auf Dauerzulage.

Für wen ist die Riester-Rente sinnvoll?

Nicht für alle ist die Riester-Rente die richtige Wahl. Erfahren Sie hier, für wen sie sinnvoll ist und in welchen Fällen andere Altersvorsorgemodelle besser passen könnten.
Die Riester-Rente ist besonders sinnvoll für:
  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, etwa als Angestellte*r oder Beamt*in, profitiert direkt von staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen.
  • Familien mit Kindern. Gerade kinderreiche Familien sichern sich mit der Riester-Rente hohe Kinderzulagen von bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Damit stocken sie ihre Altersvorsorge spürbar auf.
  • Ehe- oder Lebenspartner*innen von Förderberechtigten. Auch wenn nur ein*e Partner*in förderberechtigt ist, kann der bzw. die andere mittelbar über einen eigenen Riester-Vertrag staatliche Unterstützung erhalten.
  • Berufseinsteiger*innen. Junge Erwachsene profitieren früh von Zulagen und können sich zusätzlich den einmaligen Berufseinsteiger-Bonus sichern – ein starker Start in die private Altersvorsorge.
Weniger geeignet ist die Riester-Rente für:
  • Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist und keine mittelbare Förderung erhält, geht bei der Riester-Förderung leer aus.
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Architekt*innen oder Apotheker*innen, die in berufsständische Versorgungswerke einzahlen, haben meist keinen Anspruch auf staatliche Riester-Zulagen.
  • Rentner*innen. Wer bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann keinen neuen Riester-Vertrag abschließen und keine neuen Zulagen mehr erhalten.

Was sind die Vor- und Nachteile der Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine beliebte Form der privaten Altersvorsorge, weil sie staatlich gefördert wird und langfristige Sicherheit bietet. Doch wie bei jedem Vorsorgeprodukt gibt es auch hier Stärken und Schwächen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Vorteile:
  • Staatliche Zulagen und Steuerersparnisse
  • Garantierte lebenslange Rentenzahlung
  • Besonders attraktiv für Familien mit Kindern
  • Möglichkeit der Verwendung als Wohn-Riester
  • Sicherheit durch Kapitalgarantie 
Nachteile:
  • Komplexe Regeln für Förderberechtigung
  • Auszahlung in der Rente ist steuerpflichtig
  • Eingeschränkte Flexibilität während der Ansparphase
  • Abschluss- und Verwaltungskosten können hoch sein
Die Riester-Rente ist eine gute Wahl für alle, die staatliche Unterstützung für ihre Altersvorsorge nutzen möchten – besonders für Familien, Angestellte und Beamt*innen. Wer Wert auf sichere Leistungen und planbare Förderung legt, profitiert deutlich. Wichtig ist jedoch, sich vor Abschluss gut beraten zu lassen, um die Fördervoraussetzungen optimal zu nutzen und versteckte Kosten zu vermeiden.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Riester-Rente für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Menschen in Deutschland setzen auf die Riester-Rente (Stand Ende 2023).
profitieren von der staatlichen Förderung im Rahmen der Riester-Rente. 
als Vorsorgeversicherung, Wohn-Riester, Investmentfondvertrag oder Banksparvertrag abschließen.

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

Was ändert sich bei Ihrer bestehenden RiesterRente FlexVario ab 2027?
Zum 1. Januar 2027 wird die bestehende Riesterförderung durch das AVRG reformiert.
Bestehende Verträge laufen mit der bisherigen Förderung automatisch weiter, Sie müssen nichts tun. Ein Wechsel in die neue Förderung ist auf Antrag einmalig und unwiderruflich möglich. Die Ausübung des Wechsels ist nicht zeitlich begrenzt und es besteht kein Handlungsdruck. Ab 2027 erläutern wir Ihnen die neuen Möglichkeiten und prüfen gemeinsam, welche Option am besten zu Ihren persönlichen Zielen passt. So können Sie Ihre Entscheidung in aller Ruhe treffen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Wechselwunsch aus rechtlichen Gründen erst ab 2027 entgegennehmen können. Vorher eingehende Erklärungen dürfen wir leider noch nicht berücksichtigen.
Wer bekommt die Kinderzulage und wie lange wird sie gewährt?
Grundsätzlich erhält die Mutter die Kinderzulage, wenn die Eltern nicht getrennt leben. Mit Zustimmung der Mutter kann die Zulage jedoch auch dem Vater zugeordnet werden. Ist eine Zuordnung nötig, entscheidet der oder die Kindergeldempfänger*in, wer die Zulage erhält. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Anspruch auf Kindergeld besteht – in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Bei Kindern in Ausbildung oder Studium verlängert sich der Anspruch maximal bis zum 25. Geburtstag.
Wie unterscheidet sich die Riester-Rente von der Rürup-Rente?
Die Riester-Rente richtet sich vor allem an Angestellte, Beamt*innen und Familien mit Kindern. Sie profitieren von staatlichen Zulagen, zusätzlichen möglichen Steuervorteilen und einer Kapitalgarantie: Zum Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen sicher zur Verfügung. Außerdem können Sie bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal entnehmen oder die Förderung für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum (Wohn-Riester) nutzen. Die Rürup-Rente (BasisRente) hingegen ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler*innen und Gutverdienende interessant. Sie bietet keine Zulagen, dafür aber hohe Steuervorteile während der Ansparphase. Das Kapital ist fest gebunden: Es gibt keine Kapitalauszahlung, sondern nur eine lebenslange monatliche Rente. Beide Produkte unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Fallen für die Riester-Rente im Alter ebenfalls die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an?
Nein, auf die Riester-Rente müssen in der Auszahlungsphase keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, bleibt Ihre Riester-Rente beitragsfrei. Anders sieht es bei freiwillig gesetzlich Versicherten aus:
In diesem Fall wird die Riester-Rente bei der Beitragsberechnung berücksichtigt, und es können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Für privat Krankenversicherte spielt die Riester-Rente keine Rolle: Ihre Beiträge richten sich weiterhin nur nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Lässt sich die Riester-Förderung auch bei einer Betriebsrente nutzen?
Ja, die Riester-Förderung kann auch bei bestimmten Betriebsrenten genutzt werden. Das funktioniert über eine sogenannte "förderfähige betriebliche Altersvorsorge" (z. B. eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds mit Riester-Zertifizierung). In diesem Fall zahlen Sie eigene Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge ein und erhalten dafür staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile – genau wie bei einem klassischen Riester-Vertrag. Wichtig: Nicht jede Betriebsrente ist automatisch riester-förderfähig. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen genau sagen, ob Ihr Vertrag die Voraussetzungen erfüllt.

Nachhaltigkeit im Blick

Unsere Vorsorgelösungen bieten wir im Konzernverbund an, wobei die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG als Risikoträger fungiert. Aus diesem Grund verlinken wir für weiterführende Informationen – insbesondere zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten unserer Produkte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 – auf die entsprechende Übersicht der Bayern-Versicherung. Der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG ist es ein Anliegen, eine vertrauenswürdige Beratung in Versicherungsfragen zu gewährleisten. Insbesondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) soll zu einer transparenten Kommunikation beitragen.
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