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Unser Schutzschirm für Ihr Einkommen

Berufs­unfähig­keits­versicherung

Flexibel mit Erweiterungsmöglichkeiten 100 % Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben Jetzt kontaktieren Beraten lassen

Für wen eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Berufseinsteigende und junge Erwachsene Menschen in körperlich anstrengenden oder risikoreichen Berufen Selbstständige und freiberuflich Tätige
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für alle, die ihre finanzielle Sicherheit langfristig schützen möchten. Sie hilft dabei, Einkommenslücken zu schließen, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die weitere Ausübung des Berufs verhindert – im Bürojob ebenso wie im Handwerk.

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Flexibel

Passen Sie Ihre Absicherung je nach Lebenssituation mit unseren Bausteinen an

Garantiert

100 % der vereinbarten Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit

Dynamisch

Möglichkeit zur Erhöhung der Rente in den ersten fünf Versicherungsjahren

Welcher Tarif passt zu mir?

Mit nur 3 Angaben zu Ihrem Tarif

Starke Leistungen. Echtes Vertrauen

Weil Sicherheit Vertrauen braucht. Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen. Dieses Vertrauen bestätigt unseren Anspruch, als Feuersozietät Berlin Brandenburg starke Leistungen für Gesundheit, Vorsorge und Sicherheit zu bieten – menschlich, zuverlässig und nah am Leben unserer Versicherten.

Bausteine unserer Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung je nach Lebens­situation anpassen

Grundbaustein

Egal, was Sie im Leben vorhaben – mit dem Grundbaustein sind Sie und Ihre Familie vollwertig geschützt. Denn sobald bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, erhalten Sie von uns die vereinbarte monatliche BU-Rente. Starten Sie frühzeitig in die Berufsunfähigkeitsversicherung und sichern Sie sich finanzielle Vorteile. Wenn Sie bei Versicherungsabschluss zwischen 15 und 30 Jahren alt sind, profitieren Sie von unserem StartSchutz: In den ersten 10 Versicherungsjahren zahlen Sie einen reduzierten Beitrag.
Und auch als Beamter sind Sie auch im Falle einer Dienstunfähigkeit abgesichert. Dank des Umgruppierungsrechts können Sie Ihre Berufsgruppe in den ersten fünf Versicherungsjahren ohne Probleme wechseln und dabei sogar Beiträge sparen. Bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres können Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Zusätzliche Flexibilität bieten unsere Ausbauoptionen. Damit lässt sich Ihr Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • In den ersten fünf Versicherungsjahren genießen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ereignisunabhängige Ausbauoption. Dank ihr können Sie Ihre monatliche Rente bis zu 500 € erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Mit der Ausbau­option bei be­stimmten An­lässen ist eine Erhöh­ung der BU-Rente auch noch zu einem später­en Zeit­punkt (maxi­mal bis zur Voll­en­dung des 50. Lebens­jahres) mög­lich, zum Bei­spiel bei Hei­rat, Ge­burt oder Ab­schluss einer staat­lich an­er­kannten aka­dem­ischen Weiter­bild­ung. Diese Aus­bau­option können Sie ab Ver­sicher­ungs­beginn wahr­nehmen.
Alle Bausteine im Überblick

Gut zu wissen

Sollte die Regel­alters­grenze in der gesetz­lichen Renten­ver­sicher­ung oder im berufs­ständ­ischen Ver­sorg­ungs­werk an­ge­hoben werden, können Sie sel­bst­ver­ständ­lich die Ver­sicher­ungs- und Leis­tungs­dauer an­passen. Ohne er­neu­te Gesund­heits­prüf­ung. Ein weiterer Tipp: Ob Eltern­zeit, Kurz­arbeit, Pflege­zeit, Pflege­be­dürftig­keit oder beruf­liche Weiter­bild­ung – Sie haben die Mög­lich­keit, Ihre Bei­träge bis zu 24 Mo­nate zins­los zu stunden. Bestimmen Sie selbst, welchen zusätz­lichen Schutz Sie brauchen und fügen Sie Ihrer Berufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung wei­tere Bau­steine hinzu.

So einfach kommen Sie zur Berufs­unfähig­keits­versicherung

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Meist gestellte Fragen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung

Warum ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können – sei es durch Unfall, Krankheit oder psychische Belastung.
Zwar gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, aber diese reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten: In der Regel fallen die Zahlungen deutlich geringer aus als Ihr letztes Einkommen. So rutschen Sie schnell in finanzielle Engpässe. Das lässt sich vermeiden. Mit einer BU sichern Sie sich eine monatliche Rente und damit Ihre finanzielle Unabhängigkeit. So können Sie sich in schwierigen Zeiten auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre Gesundheit.

Was kostet die Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Die Kosten einer BU sind individuell. Sie richten sich nach verschiedenen Faktoren, unter anderem:
Eintrittsalter: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger ist meist der Beitrag. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter, und das spiegelt sich in den Beiträgen wider. Eine frühzeitige Absicherung kann also langfristig die Kosten senken. Ausgeübter Beruf: Das Berufsrisiko hat großen Einfluss auf die Prämie. Personen in Berufen mit körperlicher Belastung zahlen häufig höhere Beiträge als solche in Büroberufen, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit unterschiedlich bewertet wird. Vereinbarte Auszahlungssumme: Die Höhe der monatlichen Rente, die im Fall der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, bestimmt ebenfalls die Kosten. Je höher die Absicherungssumme, desto höher fallen die monatlichen Beiträge aus. Hier sollten Sie überlegen, wie viel Sie zur Absicherung Ihres Lebensstandards benötigen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Unfallversicherung?

Der Hauptunterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Unfallversicherung liegt darin, dass die BU umfassend schützt, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder psychischen Beeinträchtigungen dauerhaft nicht mehr ausüben können: Sie zahlt eine monatliche Rente, unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit entstanden ist
Die Unfallversicherung hingegen leistet nur, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls eintritt. Erkrankungen oder psychische Ursachen sind hier nicht abgedeckt. Sie bietet also einen eingeschränkten Schutz und ist weniger umfangreich als die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Versicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

in Deutschland erleidet im Laufe seines Arbeitslebens eine Berufsunfähigkeit.
entspricht dem Anteil der Berufsunfähigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.

Absicherung je nach Lebens­situation anpassen

– mit unseren Bausteinen

Familien­absicherung

Dieser Baustein greift bei schwerer Erkrankung eines Kindes und bei der Pflegebedürftigkeit der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, sodass Sie sich hundertprozentig auf die Genesung Ihrer Liebsten konzentrieren können.
Ihre BU unter­stützt Sie mit einer Ein­mal­zahl­ung in Höhe von zwölf Monats­renten. Folgen­de Krank­heiten deckt die Familien­absicherung bei Krankheit eines Kindes ab: Krebs, Lähm­ung, Taub­heit, gut­artige Tu­more und Ent­zünd­ungen im Ge­hirn.

Kapitalleistung

Viele berufsunfähige Menschen möchten möglichst schnell wieder am Arbeitsleben teilhaben. Der Baustein Kapitalleistung unterstützt bei der individuellen Gestaltung Ihrer beruflichen Zukunft:
Mit der Anfangshilfe erhalten Sie zu Beginn Ihrer Berufsunfähigkeit eine einmalige Auszahlung von drei Monatsrenten. Bei der Wiedereingliederungshilfe zahlen wir Ihnen beim Start in den Beruf einmalig weitere sechs Monatsrenten, etwa für Weiterbildungsmaßnahmen oder eine Haushaltshilfe. Wer selbstständig ist und für den Wiedereinstieg sein Unternehmen neu organisieren muss, erhält eine Umorganisationshilfe von ebenfalls sechs Monatsrenten. In diesem Fall wird die Wiedereingliederungshilfe auch nochmals gezahlt.

Leistungen bei Krankschreibung

Eine längere Erkrankung muss nicht direkt die Berufsunfähigkeit bedeuten. Es kann sich auch um eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit handeln.
Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie dauerhaft nicht in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können (= mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 %). Erst dann springt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Mit der Option Arbeits­un­fähig­keit zahlen wir Ihnen Ihre BU-Rente schon früher. Und zwar dann, wenn Sie mindes­tens drei Mo­nate un­unter­brochen arbeits­un­fähig sind und Ihre ärztliche Fachkraft eine Krank­schrei­bung von ins­ge­samt sechs Mo­naten prog­nos­ti­ziert. Die Leist­ung können Sie rück­wirk­end ab dem ersten Tag der Krank­schrei­bung be­kommen (Melde­frist 12 Mo­nate).

Spezielle Dienstunfähigkeit

Anders als Ange­stell­te und Selbst­stän­dige brau­chen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -­sol­daten einen Ver­trag, der sie ge­gen Dienst­un­fähig­keit ab­sich­ert.
Die ist bereits im Grund­bau­stein enthalten, sodass Sie im Fall der Dienstunfähigkeit Leist­ungen aus Ihrer Berufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung erhalten und sich so gegen finan­zielle Fol­gen schützen. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Besonders wichtig ist das während des Berufseinstiegs, etwa für etwa Beamtinnen und Beamte auf Probe. Recht auf ein staatliches Ruhegehalt haben diese nämlich erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und fünf Jahren Dienstzeit. Gut zu wissen: Sie werden nach Abschluss der BU in den Vollzugsdienst versetzt? In diesem Fall können Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt der Ernennungsurkunde eine Vollzugsdienstunfähigkeits-Klausel ohne erneute Gesundheitsprüfung einschließen. Sind Sie bei Abschluss der BU bereits im Vollzugsdienst tätig, können Sie dies selbstverständlich von Anfang an tun.

Leistung bei einer schweren Erkrankung

Im Falle einer schweren Erkrankung (beispielsweise Herzinfarkt) müssen Sie unter Umständen beruflich kürzertreten oder benötigen vorübergehend Unterstützung zu Hause.
Hierbei schafft unsere Dread-Disease-Leistung eine finanzielle Entlastung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Folgende Krankheiten deckt die Dread-Disease-Leistung ab: Krebs, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Nierenversagen, Blindheit, Gehörverlust, Querschnittslähmung

Häufig gestellte Fragen zur Berufs­unfähig­keits­versicherung

Was führt zur Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit trifft jede vierte Person in Deutschland – unabhängig davon, welche offensichtlichen Risiken der Arbeitsalltag birgt. Denn: In nur 7 % aller Fälle ist der Auslöser ein Unfall. Rund ein Drittel der Betroffenen können ihrem Beruf hingegen infolge einer psychischen Erkrankung nicht mehr nachgehen.
Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet. Ihr Rentenanspruch besteht während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind: Sie erhalten Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Es wird bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt, d. h. maximal bis zur Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters.
Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn die Versicherung ausläuft?
Schließen Sie Ihre BU mit fondsgebundener Überschussbeteiligung ab, legen wir die Überschüsse kapitalmarktorientiert an. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, da Auszahlungen auch schon während der Laufzeit möglich sind.

Nachhaltigkeit im Blick

Unsere Vorsorgelösungen bieten wir im Konzernverbund an, wobei die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG als Risikoträger fungiert. Aus diesem Grund verlinken wir für weiterführende Informationen – insbesondere zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten unserer Produkte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 – auf die entsprechende Übersicht der Bayern-Versicherung. Der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG ist es ein Anliegen, eine vertrauenswürdige Beratung in Versicherungsfragen zu gewährleisten. Insbesondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) soll zu einer transparenten Kommunikation beitragen.
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Risikoträger: Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG 
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