Welche Neuerungen im Tarif zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte gibt es?
Seit Februar 2022 gibt es bei uns einen neuen Tarif für die Berufs-Haftpflichtversicherung von Human-, Zahn- und Tiermedizinerinnen und -medizinern.
Was umfasst die Berufs-Haftpflichtversicherung?
Die Berufs-Haftpflichtversicherung bezahlt berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursacht haben. Abgedeckt sind Risiken rund um die Betriebsstätte und die beruflichen Tätigkeiten. Dabei übernehmen wir die Kosten für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden bis fünf Millionen Euro pauschal. Außerdem prüfen wir im Schadensfall, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und wehren unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab. Wenn notwendig auch vor Gericht.
Muss ein niedergelassener Arzt eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen?
Ja, seit dem 20. Juli 2021 gibt es für Vertragsärzte in Deutschland eine Versicherungspflicht, die in § 95e SGB V geregelt ist. Diese Versicherungspflicht gilt für Humanmediziner, Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), um Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers entschädigen zu können. Die Zahl der Patienten, die mit der Behandlung unzufrieden sind und ärztliche Kunstfehler unterstellen, steigt jährlich. Nicht selten gehen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld-Forderungen in die Millionen.
Was ist der Unterschied zur Betriebs-Haftpflichtversicherung?
Mit Betriebs-Haftpflicht und Berufs-Haftpflicht werden in der Praxis häufig dieselben Produkte gemeint. Dabei handelt es sich bei der einen um eine Haftpflichtversicherung für einen ganzen Betrieb und bei der anderen um eine Haftpflichtversicherung für einen einzigen Beruf. Die Berufs-Haftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen sogar vorgeschrieben, zum Beispiel für Anwälte.