Wie hoch sind die Kosten der Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie nicht vor einem Schaden, aber sie kann die damit verbundenen finanziellen Folgen auffangen. Die Beiträge sind im Vergleich mit anderen Versicherungen günstig: So kostet der Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus im Wert von ca. 500.000 € in einer wenig von Hochwasser bedrohten Region etwa 500 € im Jahr – nicht mehr als eine Kfz-Versicherung eines Wagens mit einem Neuwert von 30.000 €.
Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Folgende Gefahren sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:
Feuer – die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“
Leitungswasser – in der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
Naturgefahren – Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen.
Sondergefahren – Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei:
Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern
Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte
Graffitischäden
Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Egal ob leicht beschädigt oder komplett zerstört – unsere Gebäudeversicherung federt alle Kosten ab, die in der Folge eines Schadenereignisses entstanden sind.
Wir ersetzen
bei beschädigten Gebäuden die erforderlichen Reparaturkosten
bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten
Wir übernehmen zudem eine Vielzahl von Folgekosten, die ein versichertes Schadenereignis auslöst. Dazu zählen beispielsweise Aufräumungs- und Abbruchkosten, Kosten für Verkehrssicherungs- und provisorische Maßnahmen (z.B. Notverschalungen), Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen oder der Ersatz des Mietausfalls oder ortsüblichen Mietwerts von Wohnräumen, wenn diese wegen eines versicherten Schadens nicht mehr genutzt werden können.
Was ist nicht versichert?
Nicht alle Risiken können über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, so beispielsweise Schäden durch Krieg oder auch Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Diese Ausschlüsse beschreiben eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Sie dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Versicherungsbedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z.B. Krieg) oder in den Bestimmungen zu den einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen.
Ist die Feuer-Rohbauversicherung inklusive?
Die Feuer-Rohbauversicherung bieten wir beitragsfrei bis zur Bezugsfertigkeit an (maximal 24 Monate). Nicht nur der Rohbau an sich, sondern auch die zur Errichtung des Gebäudes notwendigen Baustoffe und Bauteile auf dem versicherten Grundstück sind gegen Schäden versichert.
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Besitzer wechselt?
Bei einem Eigentümerwechsel geht auch die Gebäudeversicherung zunächst automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.
Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf
Käufer haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen, um die Wohngebäudeversicherung ggf. zu kündigen und eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben
Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können Ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.
Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.
Was ist der Schadenfreiheits-Bonus?
Ist das zu versichernde Anwesen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadenfrei, erhalten Kunden einen Schadenfreiheitsbonus von 20 Prozent. Der Bonus entfällt erst nach einem zweiten Schaden innerhalb von fünf Jahren.
Ihr zusätzlicher Vorteil: Treten während der Laufzeit Schäden bis zu 100 Euro auf, rechnen wir diese nicht mit.
Kann ich einen Selbstbehalt vereinbaren – und dadurch meine Beiträge reduzieren?
Durch unseren flexiblen Selbstbehalt können Sie Ihre Beiträge reduzieren. Über die Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden Sie selbst – sie ist wählbar in 50 Euro-Schritten von 150 Euro bis 10.000 Euro.