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Stürmische Zeiten

Mit Sturmschäden richtig umgehen

Berlin. Besonders im Herbst und Winter kann es in Deutschland sehr stürmisch werden: der Temperaturunterschied zwischen warmer Tropenluft und kalter Polarluft ist so groß, dass sich Sturmtiefs bilden. Bereits zum Jahresanfang zogen die Orkantiefs Burglind und Friederike mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 203 Stundenkilometer über Deutschland hinweg. Nach Schätzungen der Deutschen Rück verursachten sie versicherte Schäden von mehr als einer Milliarde Euro.
„Um sein Hab und Gut vor solchen Naturgewalten zu schützen, sind zwei Dinge wichtig: Das Haus wetterfest machen und die notwendigen Versicherungen abschließen“, erklärt Markus Swientek, verantwortlicher Hauptabteilungsleiter der Feuersozietät.
Vorbereitung ist alles
Lose Dachziegel, herumliegende Gegenstände oder morsche Äste können bei einem Sturm Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Hausbesitzer können bei einem Schadenfall haftbar gemacht werden, wenn sie Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück nicht beseitigen. Damit nichts und vor allem niemand zu Schaden kommt, sollten Gebäudeeigentümer regelmäßig mögliche Risiken kontrollieren und beheben.
Wann ist ein Sturm ein Sturm?
Versicherungen sprechen von einem Sturm, wenn eine Windstärke von acht, also mindestens 62 Stundenkilometer, erreicht wird. Ein Sturm kann Hausdächer abdecken und Bäume entwurzeln. Wenn Teile des Dachs abgedeckt werden, kann auch die Einrichtung in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Wenn der Sturm die Einrichtung beschädigt hat, springt die Hausratversicherung ein. Damit das eigene Auto abgesichert ist, ist eine Teilkaskoversicherung notwendig.
Elementarschäden nicht vergessen
Heftige Stürme, aber auch Hochwasser- und Überschwemmungskatastrophen, wie wir sie in den vergangenen Jahren bereits mehrmals, vor allem auch regional sehr begrenzt, gesehen haben, können für schwere Schäden an Gebäuden sorgen. Vielen Hausbesitzern ist oft nicht bewusst, dass ihr Gebäude nicht gegen alle Naturgefahren versichert ist. Für Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen leistet eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wird.
In jedem Fall ist es wichtig, nach einem Unwetter die Schäden mit Fotos oder Videos zu dokumentieren. Anschließend sollte man unverzüglich die Versicherung informieren. Hilfreich ist auch, eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände zu erstellen.
MehrWetter-App warnt vor Unwettern
Um sich und sein Eigentum besser vor Naturgefahren zu schützen, hat die Feuersozietät die kostenlose MehrWetter-App entwickelt. Kunden können ihre Wunschorte einstellen und erhalten für diese Gebiete Wettervorhersagen und Unwetterwarnungen. Basis für die Messwerte und Prognosen ist die UBIMET Unwetterzentrale, die qualitativ hochwertige und punktgenaue meteorologische Daten, Vorhersagen und Warnungen bietet. So erhalten Nutzer die Möglichkeit, geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und etwa bei akuter Sturmgefahr alle Fenster und Türen zu schließen, bewegliche Gegenstände auf dem Grundstück zu sichern bzw. zu entfernen sowie die Familie und sich selbst in Sicherheit zu bringen. Weitere Informationen zur App finden Sie unter: www.feuersozietaet.de/content/services/unwetterwarnservice
 
Das sollten Hausbesitzer beachten, wenn es stürmisch wird:
Sturmschäden vorbeugen:
  • Marode Bäume fällen
  • Sonstige Mängel am Haus beseitigen
  • Türen und Fenster schließen
  • Markisen einrollen
  • Gartenmöbel anbinden oder ins Haus bringen
  • Während des Sturms im Haus bleiben
  • Autos in die Garage fahren
 
Nach einem Sturm:
  • Schaden dokumentieren (Fotos, Videos, etc.)
  • Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände anfertigen
  • Versicherung informieren
 
Ansprechpartner zu diesem Thema:
Dr. Inge Sommergut
Pressereferentin
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer
Telefon +49 89 21 60-41 06
inge.sommergut@vkb.de
 
Die Feuersozietät und die Öffentliche Leben
Die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG und die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG bieten Sach-, Lebens- und private Krankenversicherungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende in der Region Berlin und Brandenburg an. Die Aktiengesellschaften gehören zum Konzern Versicherungskammer, einem der zehn größten Erstversicherer Deutschlands. Die Feuersozietät ist damit ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Wurzeln der Feuersozietät reichen bis in das Jahr 1718 zurück, als Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. die Gründungsurkunde unterzeichnete.
Ibrahim Ghubbar

Pressekontakt

Ibrahim Ghubbar

Unternehmens­kommu­ni­kation Konzern Versicher­ungs­kammer

Telefon: +49 30 2633-804
E-Mail: Ibrahim.Ghubbar@vkb.de