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Nachbarschaftshilfe – kein Problem?

Kleine Gefälligkeiten unter Nachbarn sind für viele selbstverständlich. Wenn aber etwas passiert, sollte vorher klar sein wer haftet.

Berlin. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Konzerns Versicherungskammer haben 62 Prozent aller Befragten in den vergangenen zwölf Monaten ihren Nachbarn geholfen. Wenn aber bei einem Umzug der neue Wohnzimmerschrank oder beim Baumfällen das neue Auto beschädigt werden, stellt sich die Frage, wer den Schaden bezahlen muss.
Hilfe aus Gefälligkeit
Grundsätzlich gilt: Wer das Eigentum eines anderen vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadensersatz verpflichtet. Bei Nachbarschaftshilfe geht der Gesetzgeber aber davon aus, dass aus Gefälligkeit ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegt. „Dann nehmen Richter an, dass derjenige, dem geholfen wurde, auf Schadensersatzansprüche verzichtet“, erklärt Markus Swientek, verantwortlicher Hauptabteilungsleiter in der Feuersozietät. Sollte dem nicht so sein, empfiehlt es sich mit seinem Versicherer über die passende Absicherungsmöglichkeit zu sprechen.
Wann die Versicherung bei Gefälligkeitsschäden leistet
Die YouGov-Umfrage zeigte weiter, dass 62 Prozent der Befragten noch nicht einmal wissen, ob ihre Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden absichert. „Damit weder das gute Verhältnis zu den Nachbarn gestört wird, noch ein finanzieller Schaden entsteht, sollte man sich bei seinem Versicherungsexperten informieren, ob bei der Privat-Haftpflichtversicherung auch Gefälligkeitsschäden abgesichert sind“, so Swientek. Wird dann beim Baumfällen das neue Gartenhäuschen beschädigt, kommt dafür die eigene Haftpflichtversicherung auf. „Es empfiehlt sich aber generell vorher mit den Nachbarn zu klären, wer im Schadenfall haftet“, rät Swientek.
Die Befragung
Alle Umfrage-Daten wurden von der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag des Konzerns Versicherungskammer bereitgestellt. An der Befragung zwischen dem 04. Juni 2018 und dem 06. Juni 2018 nahmen 2.055 Personen teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab einem Alter von 18 Jahren.
 
Bildunterschrift:
Bei einem Umzug ist man oft froh über jede Hilfe. Geht aber etwas zu Bruch, kann es schnell teuer werden.
 
Ansprechpartner zu diesem Thema:
Dr. Inge Sommergut
Pressereferentin
Unternehmenskommunikation Konzern Versicherungskammer
Telefon +49 89 21 60-41 06
inge.sommergut@vkb.de
 
Die Feuersozietät und die Öffentliche Leben
Die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG und die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG bieten Sach-, Lebens- und private Krankenversicherungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende in der Region Berlin und Brandenburg an. Die Aktiengesellschaften gehören zum Konzern Versicherungskammer, einem der zehn größten Erstversicherer Deutschlands. Die Feuersozietät ist damit ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Wurzeln der Feuersozietät reichen bis in das Jahr 1718 zurück, als Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. die Gründungsurkunde unterzeichnete.
Ibrahim Ghubbar

Pressekontakt

Ibrahim Ghubbar

Unternehmens­kommu­ni­kation Konzern Versicher­ungs­kammer

Telefon: +49 30 2633-804
E-Mail: Ibrahim.Ghubbar@vkb.de