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Versicherungspflicht bleibt

Neue Drohnenverordnung: Klare Regeln für Drohnenbesitzer

Berlin. In Deutschland gibt es mittlerweile mehr als 400.000 Drohnen unterschiedlichster Größen. Durch diese Zunahme steigen auch die Risiken: Mit der neuen Verordnung soll die Sicherheit im Luftraum erhöht und die Privatsphäre geschützt werden. Vielen Piloten ist oft nicht bewusst, dass sie mit Drohnen erhebliche Schäden verursachen können. „Deshalb unterliegen sie seit 2005 der Versicherungspflicht“, erläutert Rolf Neumann von der Berliner Feuersozietät. „Welcher Versicherungsschutz dafür notwendig ist, wissen Besitzer oft nicht.“
Bei Freiflug reicht die Privat-Haftpflicht nicht
Eine Privat-Haftpflichtversicherung springt nur ein, wenn die Drohne innerhalb von geschlossenen Räumen fliegt. „Private, freifliegende Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen zusätzlich Versicherungsschutz“, sagt Neumann. Daher sollten private Nutzer mit ihrer Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen und eine Zusatzdeckung zu ihrer Privat-Haftpflichtversicherung für motorgetriebene Flugmodelle abschließen. Sonst drohen nicht nur hohe Kosten im Schadenfall, sondern eventuell auch ein Bußgeld. Bei der Feuersozietät Berlin Brandenburg können Drohnen zusätzlich zu einer bestehenden oder neu beantragten Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert werden - sofern alle Regelungen der neuen Drohnenverordnung eingehalten werden.
Klare Regeln für Drohnenflüge
Die neue Drohnenverordnung kategorisiert dabei zunächst nach Gewichtsklassen: Bei mehr als 250 Gramm müssen die Drohnen mit Name und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein, bei mehr als zwei Kilogramm zudem bestimmte Kenntnisse des Piloten nachgewiesen werden. Bei mehr als fünf Kilogramm Gewicht und bei Nachtflügen muss zudem eine zusätzliche Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden.
Generell dürfen Drohnen über 250 Gramm nicht über Wohngrundstücke fliegen. Das Gleiche gilt wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen!
Unabhängig davon müssen die unbemannten Luftfahrzeuge stets bemannten ausweichen. Über 100 Meter Höhe darf ohne Sondergenehmigung nicht geflogen werden. Über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten der Polizei oder Hauptverkehrswegen darf generell nicht geflogen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Die Feuersozietät und die Öffentliche Leben
Die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG und die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG bieten Sach-, Lebens- und private Krankenversicherungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende in der Region Berlin und Brandenburg an. Die Aktiengesellschaften gehören zum Konzern Versicherungskammer Bayern, einem der zehn größten Erstversicherer Deutschlands. Die Feuersozietät ist damit ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Wurzeln der Feuersozietät reichen bis in das Jahr 1718 zurück, als Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. die Gründungsurkunde unterzeichnete.
Ibrahim Ghubbar

Pressekontakt

Ibrahim Ghubbar

Unternehmens­kommu­ni­kation Konzern Versicher­ungs­kammer

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E-Mail: Ibrahim.Ghubbar@vkb.de