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Sicher bei den Tageseltern
Job und Kinder unter einen Hut bringen: Als Alternative zur Kita können Eltern ihre Sprösslinge auch in die Obhut von Tageseltern geben. Diese sollten sich aber davor erkundigen, wie es um ihren Versicherungsschutz steht.
Berlin. Schnell ist beim Spielen im Garten etwas passiert: Ein Kind wird während der Betreuung verletzt oder ein Fenster des Nachbarn geht zu Bruch. Grundsätzlich gilt: Während der Kinderbetreuung übernehmen die Tageseltern die Aufsichtspflicht. Verletzen sie diese, können sie für etwaige Schäden in Haftung genommen werden.
Haftpflichtversicherung prüfen
Für solche Fälle ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich, damit man schwere Schäden im Zweifel nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss. Ist die Kinderbetreuung unentgeltlich, springt in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Anders kann es aber aussehen, wenn man beruflich als Tagesmutter oder Tagesvater tätig ist. „Daher sollten sich Tageseltern frühzeitig bei ihrem Versicherer erkundigen, ob und wie Kinderbetreuung in ihrer privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist und gegebenenfalls einen Zusatzschutz vereinbaren“, rät Rolf Neumann von der Feuersozietät.
Für solche Fälle ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich, damit man schwere Schäden im Zweifel nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss. Ist die Kinderbetreuung unentgeltlich, springt in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Anders kann es aber aussehen, wenn man beruflich als Tagesmutter oder Tagesvater tätig ist. „Daher sollten sich Tageseltern frühzeitig bei ihrem Versicherer erkundigen, ob und wie Kinderbetreuung in ihrer privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist und gegebenenfalls einen Zusatzschutz vereinbaren“, rät Rolf Neumann von der Feuersozietät.
Die Betreuung minderjähriger Kinder ist im Rahmen Privat-Haftpflichtversicherung der Feuersozietät mitversichert. Das gilt, solange diese im eigenen Haushalt oder im Haushalt der betreuten Kinder stattfindet. Auch bei Ausflügen und wenn diese Tätigkeit beruflich ausgeübt wird, besteht der Versicherungsschutz. Haben die Tageseltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen sie für Schäden auch nicht haften. „Dann wehrt die Versicherung unberechtigte Schadenersatzansprüche wenn nötig auch vor Gericht ab“, sagt Neumann.
Private Unfallversicherung hilft immer
Erleidet ein Kind während der Aufsicht durch Tageseltern einen Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass eine amtliche Betreuungserlaubnis vorliegt. Eltern sollten zusätzlich über eine private Unfallversicherung für ihre Kinder nachdenken. „Damit sind Kosten für eventuelle dauerhafte gesundheitliche Folgeschäden abgesichert“, sagt Neumann. Und eine private Unfallversicherung gilt dann natürlich auch außerhalb der Betreuungszeiten, etwa beim Toben zu Hause.
Erleidet ein Kind während der Aufsicht durch Tageseltern einen Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass eine amtliche Betreuungserlaubnis vorliegt. Eltern sollten zusätzlich über eine private Unfallversicherung für ihre Kinder nachdenken. „Damit sind Kosten für eventuelle dauerhafte gesundheitliche Folgeschäden abgesichert“, sagt Neumann. Und eine private Unfallversicherung gilt dann natürlich auch außerhalb der Betreuungszeiten, etwa beim Toben zu Hause.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Immer mehr Menschen wollen Beruf und Familie miteinander vereinbaren. Das ist nicht immer ein einfaches Unterfangen. Abhängig ist es auch davon, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bietet. Die Feuersozietät wird seit 2011 regelmäßig als besonders familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet.
Immer mehr Menschen wollen Beruf und Familie miteinander vereinbaren. Das ist nicht immer ein einfaches Unterfangen. Abhängig ist es auch davon, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bietet. Die Feuersozietät wird seit 2011 regelmäßig als besonders familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet.
Die Feuersozietät und die Öffentliche Leben
Die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG und die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG bieten Sach-, Lebens- und private Krankenversicherungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende in der Region Berlin und Brandenburg an. Die Aktiengesellschaften gehören zum Konzern Versicherungskammer Bayern, einem der zehn größten Erstversicherer Deutschlands. Die Feuersozietät ist damit ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Wurzeln der Feuersozietät reichen bis in das Jahr 1718 zurück, als Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. die Gründungsurkunde unterzeichnete.
Die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG und die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG bieten Sach-, Lebens- und private Krankenversicherungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende in der Region Berlin und Brandenburg an. Die Aktiengesellschaften gehören zum Konzern Versicherungskammer Bayern, einem der zehn größten Erstversicherer Deutschlands. Die Feuersozietät ist damit ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Wurzeln der Feuersozietät reichen bis in das Jahr 1718 zurück, als Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. die Gründungsurkunde unterzeichnete.