Sie sind hier:
Startseite
Ein friedvolles Weihnachten – Rauchmelder schützen bei Bränden
Jeden Monat sterben 35 Menschen an den Folgen eines Brandes, die meisten davon durch Rauchvergiftungen. Gerade in der Weihnachtszeit kann ein Rauchmelder Leben retten.
Berlin. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein – zwei Drittel der Opfer durch Brandrauch ersticken im Schlaf. „Rauchmelder sind deshalb der beste Lebensretter in der Wohnung“, sagt Rolf Neumann, Pressesprecher der Feuersozietät. Der laute Alarm warnt vor der Gefahr und kann den nötigen Vorsprung verschaffen, um die Familie und sich selbst in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Brandursachen sind vielfältig
Besonders zu Weihnachten kann sich das Brandrisiko erhöhen. Wer einen trockenen Baum oder einen Adventskranz im Wohnzimmer stehen hat und nachts vergisst, die Kerzen zu löschen, der bemerkt womöglich nicht einmal, dass die Wohnung brennt.
„Das ist aber bei Weitem nicht die einzige Gefahr“, sagt Neumann. „Häufig entsteht ein Feuer nicht durch Fahrlässigkeit, sondern durch einen technischen Defekt.“ Etwa 200.000 Brände gibt es insgesamt pro Jahr in Deutschland. Ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder können die Folgen für Leben und Eigentum dramatisch sein.
„Das ist aber bei Weitem nicht die einzige Gefahr“, sagt Neumann. „Häufig entsteht ein Feuer nicht durch Fahrlässigkeit, sondern durch einen technischen Defekt.“ Etwa 200.000 Brände gibt es insgesamt pro Jahr in Deutschland. Ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder können die Folgen für Leben und Eigentum dramatisch sein.
Versicherungsschutz
Sind keine Rauchmelder vorhanden oder funktionieren diese nicht und führt dies nachweislich zu einer Vergrößerung eines Schadens am Gebäude oder Hausrat, können Versicherungsleistungen aus der Feuerversicherung gekürzt werden. Es empfiehlt sich, Einbau und Wartung der Rauchmelder zu dokumentieren – etwa in Form von Kaufbelegen, Installationsprotokollen oder Rechnungen von Fachfirmen.
Rauchmelder sind häufig gesetzlich vorgeschrieben
In Berlin und Brandenburg gilt die Rauchmelderpflicht allgemein für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, wie Ferienwohnungen, Freizeitunterkünfte, Containerräume, Hütten und Gartenlauben. Einbauen muss den Rauchmelder der Eigentümer der Wohnung, Wartungsaufgaben übernimmt in Berlin der Mieter und in Brandenburg der Eigentümer. Die Rauchmelderpflicht für Neubauten und für Umbauten gilt in Brandenburg seit 1. Juli 2016 und in Berlin ab 1. Januar 2017. Für den Einbau in bestehende Wohnungen gibt es in beiden Bundesländern eine Übergangsfrist. Diese läuft zum 31. Dezember 2020 ab.
Keine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern besteht dagegen für gewerbliche Räume, Büros oder Praxen. „Das Ziel eines Rauchmelders ist es, Personen rechtzeitig vor Brandrauch zu warnen, damit sie sich zügig in Sicherheit bringen können“, erklärt Neumann. In gewerblich genutzten Räumen geht man davon aus, dass ein Brand rechtzeitig bemerkt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Keine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern besteht dagegen für gewerbliche Räume, Büros oder Praxen. „Das Ziel eines Rauchmelders ist es, Personen rechtzeitig vor Brandrauch zu warnen, damit sie sich zügig in Sicherheit bringen können“, erklärt Neumann. In gewerblich genutzten Räumen geht man davon aus, dass ein Brand rechtzeitig bemerkt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Die Feuersozietät und die Öffentliche Leben
Die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG und die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG bieten Sach-, Lebens- und private Krankenversicherungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende in der Region Berlin und Brandenburg an. Die Aktiengesellschaften gehören zum Konzern Versicherungskammer Bayern, einem der zehn größten Erstversicherer Deutschlands. Die Feuersozietät ist damit ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Wurzeln der Feuersozietät reichen bis in das Jahr 1718 zurück, als Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. die Gründungsurkunde unterzeichnete.
Die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG und die Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG bieten Sach-, Lebens- und private Krankenversicherungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende in der Region Berlin und Brandenburg an. Die Aktiengesellschaften gehören zum Konzern Versicherungskammer Bayern, einem der zehn größten Erstversicherer Deutschlands. Die Feuersozietät ist damit ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Wurzeln der Feuersozietät reichen bis in das Jahr 1718 zurück, als Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. die Gründungsurkunde unterzeichnete.