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Versichert werden alle zur Wohnung oder des Einfamilienhauses gehörenden Scheiben, z.B. in Fenstern und Türen, auf Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden, usw. Gleiches gilt auch für Kunststoffscheiben. |
Ebenfalls versichert sind Duschkabinen aus Glas und Kunststoff, Sonnenkollektoren, Glasbausteine und Profilbaugläser.
Außerdem: Scheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glasplatten und Glasscheiben bzw. Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten und Glaskeramik-Kochflächen.
Der Versicherer haftet für den Schaden, der an fertig eingesetzten Scheiben durch Zerbrechen entsteht.
Ist eine kurzfristige Notverglasung erforderlich, werden hierfür ebenfalls die Kosten übernommen. Mitversichert sind Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasspiegel und Glasplatten bis 1.000 EUR.
Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Beseitigung von Hindernissen bis 1.000 EUR.
Nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sind Beschädigungen an der Oberflächen von Glasscheiben (z. B. Schrammen oder Kratzer).
Ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die durch Krieg, durch Erdbeben, durch Kernenergie oder durch Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen verursacht werden.