Privat Haftpflichtversicherung - Detailinformationen
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Umfassendes Leistungspaket
Unsere Private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen ein umfassendes Leistungspaket, das fast keine Wünsche offen lässt.
- Versicherungssumme von 10 Millionen Euro
- Weltweiter Versicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu zwei Jahren- in Europa sogar zeitlich unbegrenzt
- Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen werden, bis max. 5.000 Euro
- Verpflichtungen aus dem Mietvertrag: die gesetzliche Haftpflicht aus der vom Hausbesitzer durch Vertrag übernommenen Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungspflicht
- Bauherren-Haftpflicht für An- und Umbaumaßnahmen bis 100.000 Euro
- Surfen
- Gefälligkeitsschäden bis 5.000 Euro, z.B. bei Umzugshilfe
- Schadenersatzausfall-Deckung
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Diese Versicherung springt dann ein, wenn Sie zwar Ansprüche gegen jemanden haben, dieser aber keine oder keine ausreichende Privathaftpflichtversicherung hat oder mangels Vermögen Ihren Forderungen nicht nachkommen kann.
Voraussetzung dafür ist ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil und ein gescheiterter Vollstreckungsversuch. Versicherungsschutz besteht zu den für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen. Außerdem muss Ihre Forderung mindestens 2.500 Euro betragen.
- Schäden durch deliktunfähige Kinder bis max. 10.000 Euro
Verursacht Ihr Kind unter 7 Jahren einen Schaden, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Schäden durch deliktunfähige Kinder sind mitversichert.
Mitversichert sind außerdem:
- Selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus
- Praktikumzeiten von Kindern während Schule, Studium und Berufsausbildung
Haftung im täglichen Leben
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Unsere Private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz im täglichen Leben. |
Sie sind in folgenden Bereichen abgesichert:
- Rad fahren, Einkaufen, Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger
- Haus- und Grundbesitz: bei Selbstnutzung von einem Ein-/Zweifamilienhaus und/oder Wochenendhäusern vom Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen zu privaten Wohnzwecken im Inland
- Mietsachschäden: bei Schäden an privat gemieteten Räumen, z. B. Beschädigung des Fußbodens, des Waschbeckens, der Fensterbank. Nicht eingeschlossen sind Schäden z. B. an Heizungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Verlust von Schlüsseln zur Mietwohnung
- Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, z. B. für die vom Hausbesitzer auf den Mieter übertragene Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungspflicht
- Kinder: Schadenersatzansprüche aus der Verletzung der Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder
- Sport - beim Freizeitsport: z. B. beim Skifahren, Fußball, Squash, Inline-Skating und Snowboarden, ausgenommen Flug- und Motorsport
- Kleintierhaltung: zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, z. B. Katzen, Hamster, Wellensittiche, Bienen. Sie dürfen nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten oder gezüchtet werden.
Für Hunde, Pferde oder Rinder bieten wir den speziellen Versicherungsschutz der Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Schutz für Sie und Ihre Familie
Ihre Private Haftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Mitglieder Ihrer Familie.
Sie sind ohne einen zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Dazu zählen:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- Lebensgefährtin/-gefährte, wenn sie/er unverheiratet und unter der Anschrift des Versicherungsnehmers amtlich gemeldet ist sowie im Versicherungsvertrag namentlich genannt wird
- Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
- Unverheiratete Kinder, solange sie sich noch in der Schul- oder sich unmittelbar anschließenden
Berufsausbildung befinden (Lehre, Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und
dergleichen). Eine unmittelbar anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls
mitversichert, ebenso Grundwehr- bzw. Zivildienst
- Volljährige Kinder, solange sie sich noch in der Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre, Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen). Eine unmittelbar anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls mitversichert, ebenso Grundwehr- bzw. Zivildienst
- Haushaltshilfen: während der Tätigkeit als Haushaltshilfe für Sie; Schäden an Ihrem Eigentum sind dabei jedoch nicht versichert
E-Mail Formulare
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Kundendienst
Unter (030) 2633 - 333 erreichen Sie unseren Kundendienst Mo.-Fr. von 8-18 Uhr.
